Einer der Beschuldigten im Basler Bombenfall freigesprochen
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Bruderholz
Basel-Stadt

Einer der Beschuldigten im Basler Bombenfall freigesprochen

05.05.2025 12:00 - update 05.05.2025 15:41

Baseljetzt

Die Beteiligung eines der Mitangeschuldigten im Fall des Bombenanschlags im Bruderholzquartier im März 2022 ist nicht ausreichend nachgewiesen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Es hat die Beschwerde des heute 27-Jährigen teilweise gutgeheissen. Das Bundesgericht hat den jungen Mann von den Vorwürfen der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der qualifizierten Sachbeschädigung freigesprochen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Abgewiesen hat es die Beschwerde des 27-Jährigen hingegen im Zusammenhang mit dem versuchten Kauf von Sprengstoff in Stuttgart/D im Juni 2022. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Bemessung der Strafe an diese Kammer zurückgewiesen.

Aussagen des Mitangeklagten

Die Vorinstanz erhöhte die Strafe im April 2024 von 74 auf 84 Monate. Es handelte sich um eine Gesamtstrafe. Der Mann war 2020 vom Strafgericht Basel-Landschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden, die im Rahmen der Gesamtstrafe ebenfalls verbüsst werden sollte. Er wurde unter anderem wegen versuchter Erpressung und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Raub für schuldig befunden.

Die Verurteilung des jungen Schweizers durch das Bundesstrafgericht für den Anschlag im Bruderholz-Quartier basierte auf den Aussagen des Mitangeklagten. Dieser hatte einer Kollegin und einer weiteren Person vom Anschlag erzählt, dessen Ziel es ursprünglich war, Geld zu erpressen. Diese Aussagen allein reichen laut Bundesgericht nicht für einen Schuldspruch.

Später fuhren die beiden Männer nach Stuttgart, wo sie vier Kilogramm Sprengstoff kaufen wollten. Der im Darknet organisierte Deal führte zu ihrer Festnahme. Die mutmasslichen Verkäufer entpuppten sie als deutsche Ermittler. (Urteil 6B_832/2024 vom 2.4.2025) (sda/lab)

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