
Erst zum 30. Mal ein nationaler Feiertag am 1. August
Kasimir Heeb
Vor 30 Jahren entschied das Schweizer Volk über die Einführung des 1. August als landesweiten Feiertag. Ein historisches Ereignis mit der bis heute höchsten Zustimmungsrate bei einer Volksinitiative.
Am 31. Juli am Abend steht sowohl am Rhein als auch auf dem Bruderholz die Bundesfeier statt. Mit Musik, Feuerwerk und grossem Programm bis tief in die Nacht. Und: Viele können am nächsten Morgen ausschlafen. Doch das war nicht immer so: Erst vor 30 Jahren wurde der Nationalfeiertag im ganzen Land arbeitsfrei.

Rekordabstimmung
1994 war der 1. August erstmalig landesweit ein Feiertag. Dies entschied das Volk im September 1993 mit der Annahme einer Initiative: 83.8 Prozent stimmten für einen nationalen Feiertag am Nationalfeiertag. Das ist bis heute der grösste Ja-Anteil zu einer Volksinitiative in der Schweiz.
Vor dieser Abstimmung war der 1. August erst in vier Kantonen arbeitsfrei. Dazu gehörte Zürich, Schaffhausen, Thurgau und das Tessin. In anderen Kantonen arbeitete man vormittags oder den ganzen Tag.
Sinneswandel in den Jahren davor
Lange Zeit habe die Schweiz offenbar keinen Feiertag am 1. August gewollt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Zum Beispiel berichtet die SDA: «1977 sprachen sich die Kantone mit grossem Mehr gegen einen eidgenössischen Feiertag aus.» Zur Abstimmung vor 30 Jahren habe sich die nationale Meinung gewandelt und beinahe alle Parteien sprachen sich für die Initiative aus.
Die Initiative stammte aus dem Lager der Schweizer Demokraten, die sich laut der SDA gleichzeitig auch für einen nationalen Feiertag am 1. Mai ausgesprochen habe. Ein allfälliger Feiertag am Tag der Arbeit wird jedoch nach wie vor kantonal geregelt.
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