
Es gibt einen Gegenvorschlag zur Baselbieter Solarinitiative
Baseljetzt
Die Umweltschutz- und Energiekommission des Baselbieter Landrats präsentiert einen Gegenvorschlag zur Solar-Initiative. Der Gegenvorschlag schreibt Solarenergie bei Neubauten vor.
Bei neu errichteten Gebäuden muss gemäss Gegenvorschlag auf der nutzbaren Dach- oder Fassadenfäche eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage erstellt werden. Bei einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern oder weniger haben diese Anlagen eine Fläche von mindestens einem Viertel der nutzbaren Dachfläche aufzuweisen.
Bei grösseren Flächen hat die Solaranlage mindestens die Hälfte der nutzbaren Dachfläche zu beanspruchen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn eine solche Installation dem Denkmal- und Ortsbildschutz widerspricht, technisch nicht möglich ist oder «mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden» ist, wie es im geänderten Gesetzestext heisst.
Die Regierung hatte die Solar-Initiative im Gegensatz zur Kommission ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Das Volksbegehren von SP, Grünen, EVP und GLP sieht eine grundsätzliche Solardachpflicht im Baselbiet vor. Diese soll nicht nur für Neubauten gelten. Bestehende, private Liegenschaften sollen bei grösseren Umbauten auf Solarenergie nachrüsten. Öffentliche Bauten und Industriebauten müssten bis 2035 entsprechend ausgestattet werden. (sda/jsa)
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Brunoe
Endlich mal eine Intelligente Initiative – mal schauen wer sich dagegen sträubt, die ewig gestrigen sterben nicht aus. Und scheinheilige Ausreden gibt genügend.