
Unfall mit Feuerwerk als Ursache der Explosion in Nussbaumen AG
Baseljetzt
Die Explosion in einer Tiefgarage am Donnerstagabend in Nussbaumen AG ist nach Erkenntnissen der Polizei auf einen Unfall mit Feuerwerk zurückzuführen. Bei der Explosion wurden ein 43-jähriger Italiener und ein 24-jähriger Schweizer getötet.
Es sei wohl mehr als eine normale Feuerwerkbatterie gewesen, aber nicht Sprengstoff im eigentlichen Sinn, sagte Daniel Wächter, Sprecher der Kantonspolizei Aargau, am Freitagmittag an einer Medienkonferenz in Nussbaumen.
Er sprach von einem «potenten Feuerwerk». Offenbar sei mit diesem in der Tiefgarage hantiert worden. Dies hatte am Donnerstag um 19.00 Uhr zu mehrfachen Explosionen geführt. Die Arbeiten der Brandermittler dauern an.
Anlaufstelle vor Ort
In der Tiefgarage herrsche ein grosses Chaos. Es sei immenser Sachschaden am Gebäude und den abgestellten Fahrzeugen entstanden, hielt die Polizei fest. Zur Höhe des Schaden lag noch keine Schätzung vor.
Ein Teil der rund 100 Personen, die aus sechs mit der Tiefgarage verbundenen Häusern evakuiert worden waren, konnte bereits in der Nacht wieder in die Wohnungen zurückkehren. Für die übrigen Personen ist am Freitagmorgen eine Anlaufstelle vor Ort eingerichtet worden. Die elf verletzten Personen dürften nach Angaben der Polizei wieder zu Hause sein.
Bundesanwaltschaft prüft Zuständigkeit
Für Delikte im Zusammenhang mit Sprengstoff und Feuerwerk ist der Bund zuständig. Die Bundesanwaltschaft (BA) teilte am Freitagnachmittag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, sie stehe momentan mit der Aargauer Staatsanwaltschaft in Kontakt, um abzuklären, ob Delikte in Bundeszuständigkeit vorliegen würden.
Spezialisten prüften laut der Polizei auch die Statik der Tiefgarage in der Wohnsiedlung im Dorfzentrum. Es seien Massnahmen zur Sicherung der Tiefgarage ergriffen, hiess es. Um die Belastung der Decke oberhalb der Tiefgarage zu vermindern, wurden Autos abgeschleppt. Ein Bagger transportierte Trümmer aus der betroffenen Tiefgarage für Privatmieter.
Aufräumarbeiten
Am Tag nach den Explosionen liefen die Aufräumarbeiten weiter. Im Tageslicht zeigte sich ein Bild der Zerstörung: Eine Pizzeria sowie ein Optiker- und ein Coiffeurgeschäft waren besonders betroffen. An der Fassade waren Rauchspuren und eingeschlagene Scheiben zu sehen, wie ein Reporter von Keystone-SDA berichtete.
Auch am Hochhaus gegenüber waren deutliche Spuren der Explosionen zu erkennen. Storen waren verkrümmt, Jalousien hingen schief und Fenster waren eingedrückt. Bei einem Balkon im fünften Stock sah es so aus, als ob eine Granate von unten in die Hausecke eingeschlagen hätte.
Das Ereignis habe sie aufgewühlt, und ähnliche Bilder kenne man sonst nur aus Kriegsgebieten, sagte Bettina Lutz-Güttler, Gemeindepräsidentin von Obersiggenthal, in einem «Blick»-Video. Nussbauen gehört politisch zur Gemeinde Obersiggenthal. Man habe gemeinsam mit der Polizei mögliche Räumlichkeiten zur Unterbringung von Leuten organisiert.
Heftige Explosionen
In der Tiefgarage hatte es am Donnerstag kurz vor 19.00 Uhr mehrere Explosionen gegeben. Der Brand breitetet sich in der Folge über mehrere Stockwerke eines Wohnblocks aus. Die hohe, pilzförmige Rauchwolke war von weit her zu sehen.
Die Löscharbeiten wurden gemäss Polizei in der Nacht auf Freitag beendet. Es seien keine weiteren toten oder verletzten Personen gefunden worden.
Drohne stört Rettungseinsatz
Ein unbekannter Drohnen-Pilot hat den Rettungseinsatz nach der Explosion behindert. Als Reaktion auf den Zwischenfall hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) an die Regeln erinnert.
Jeder solle sich mit seiner Drohne von Baulichteinsätzen fernhalten, schrieb das Bazl am Freitag auf der Plattform X: «Lande deine Drohne, wenn du ein anderes Luftfahrzeug, zum Beispiel Helikopter, sichtest.» Wer die Drohnen-Regeln verletze, mache sich strafbar.
Die Kantonspolizei Aargau hatte während des laufenden Rettungseinsatzes am Donnerstag um 20.30 Uhr über soziale Kanäle geschrieben: «Aufgrund Drohne können Rettungshelikopter nicht mehr fliegen.» Die Drohen-Piloten würden dringend gebeten, «die Drohnen aus der Luft holen!».
Die Schweiz übernahm per Anfang 2023 die EU-Drohnen-Regelung. So unterliegen alle Drohnen-Piloten unter anderem einer Pflicht zur Registrierung. Die Ausnahme ist: Die Drohne wiegt unter 250 Gramm und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet. (sda/maf/jwe/tme)
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