Ferdinand Pulver erhält als Reinacher Gemeindepräsi keine IV-Rente mehr
©Bild: FDP BL
Nach Wahlsieg
Baselland

Ferdinand Pulver erhält als Reinacher Gemeindepräsi keine IV-Rente mehr

07.02.2025 14:43 - update 07.02.2025 15:56
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten von Reinach hat der querschnittgelähmte Ferdinand Pulver seine Invalidenrente verloren. Dagegen will er nun vorgehen und ein klares Zeichen setzen.

Ferdinand Pulver, der 2018 den Freisinnigen beitrat, wurde zwei Jahre später in Reinach in den Gemeinderat gewählt. 2021 übernahm er die Führung der FDP Baselland und kandidierte schliesslich 2024 für das Amt des Gemeindepräsidenten. Pulver schaffte die Wahl und ist somit zu einer der wenigen Menschen mit Behinderung in einem politischen Amt geworden. Denn: Der heute 59-Jährige ist seit einem Motorradunfall 2007 im Schwarzwald querschnittgelähmt.

Ein finanzieller Schock

Wegen seiner Beeinträchtigung erhielt Pulver seit dem Unfall rund 1’400 Franken pro Monat von der Invalidenversicherung und 1’000 Franken von der Unfallversicherung. Mit der Wahl als Gemeindepräsident hat sich das jedoch schlagartig geändert, wie Online Reports berichtet. Die IV strich ihm per Ende 2024 die Rente. Der Grund dafür sei, dass Pulver ohne die gesundheitlichen Einschränkungen in seiner früheren Tätigkeit als Grafiker ein Jahreseinkommen von rund 90’000 Franken erzielen könnte. Als Gemeindepräsident von Reinach verdient Pulver jährlich nun aber 107’452 Franken. Da das mehr sei als das berechnete Jahresgehalt, habe er keinen Anspruch auf eine IV-Rente.

Für Pulver war das ein Schock. «Das hatte ich nicht erwartet. Es hat mir sehr zu denken gegeben», sagt er im Gespräch mit Online Reports. «Hätte ich das gewusst, hätte ich möglicherweise nicht fürs Gemeindepräsidium kandidiert.» Da es sich beim Gemeindepräsidium um eine 50-Prozent-Stelle handelt, sei er davon ausgegangen, dass er die IV-Rente weiterhin bekommen werde. 

Das grosse Problem für ihn: Als Gemeindepräsident bewege er sich an seiner Leistungsgrenze. Demnach könne eine Verschlechterung seiner gesundheitlichen Situation schlimmstenfalls dazu führen, dass er zurücktreten müsse. Dann würde er kurzfristig ohne Einkommen da stehen, was ihm Angst bereite. Laut der IV ist jedoch davon auszugehen, dass Pulver, sollte er von seinem Amt zurücktreten oder bei der Gesamterneuerungswahl 2028 nicht bestätigt werden, wieder eine IV-Rente zugesprochen bekommt.

Beschwerde eingereicht

Zusammen mit seinem Anwalt Patrick Wagner reichte Pulver nun beim Kantonsgericht Baselland Beschwerde gegen die Verfügung der IV ein, wie Online Reports weiter berichtet. Darin wird unter anderem argumentiert, dass sich Pulver seit dem Unfall politisch weiterentwickelt habe und heute mehr verdienen könnte, als die IV damals aufgrund seines Berufs berechnet hat.

Bei der Beschwerde geht es dem Reinacher Gemeindepräsident es nicht nur ums Finanzielle, sondern vor allem um eine Signalwirklung. Die IV erschwere Menschen mit Behinderung den Zugang zu einem politischen Amt und schliesse sie damit teilweise von der Gesellschaft aus, argumetiert Pulver. Falls er vor Gericht gewinnen sollte, plant Pulver, die seit Amtsantritt fälligen Renten der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung zu spenden.

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Kommentare

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08.02.2025 16:29

skywings2

Es ist richtig, wenn IV Finanzierungen geprüft werden. Aber : Rechtsbürgerliche Mehrheiten verordneten der IV einen massiven Sparkurs. Rechtsbürgerliche sparen bei Notschlafstellen, Drogenabgabestellen, Frauenhäusern, Obdachlosenorganisationen etc. etc. Für Armee und Landwirtschaft werden Milliarden verpulvert. Dieses Ungleichgewicht muss ausbalanciert werden.

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07.02.2025 17:35

Stephanie_BS

für 50% erhält er 107’452 ??????? und sowieso: wenn er IV erhält weil er nicht als grafiker arbeiten kann dann würde ich mal sagen er hat beschissen weil gemeindepräsident anspruchsvoller ist. und dann beschwert es sich auch noch? und obendrein noch eine beschwerde durch anwalt? mir hauts dr nuggi use sorry!! 🤣🤣

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07.02.2025 18:38

spalen

ihre wortwahl – naja.

aber was den inhalt ihrer wortmeldung betrifft, würde ich vorschlagen, den artikel nochmal langsam und konzentriert zu lesen. vielleicht erhellt sich ihnen dann, was mit dem 50% pensum gemeint ist.

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07.02.2025 19:31

Sonnenliebe

Sie ist nicht für ihre schlauen Kommentare bekannt, es ist kaum zu glauben, was für einen Stuss sie rauslässt!

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