Geringerer Mietzinsaufschlag für Basler Mieter
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Wohnschutzkommission
Basel-Stadt

Geringerer Mietzinsaufschlag für Basler Mieter

19.12.2024 16:07 - update 20.12.2024 06:53

Baseljetzt

72.30 statt 120 Franken mehr darf ein Vermieter für eine sanierte Dreizimmerwohnung im Klybeck pro Monat verlangen. So das Urteil des Basler Verwaltungsgerichts.

Das Gericht hatte als zweite Instanz den gemäss Wohnraumfördergesetz eingeschränkten Mietzinsaufschlag nach Sanierungsarbeiten in Wohnungen zu beurteilen. Im konkreten Fall ging es um eine Dreizimmerwohnung im Klybeckquartier, deren langjähriger Mieter verstorben war.

Der Vermieter hatte gegen den Entscheid der Wohnschutzkommission rekurriert, die ihm lediglich einen Mietzinsaufschlag von 44.30 Franken gewähren wollte. Dies lag weit unter dem festgeschriebenen Maximum von 120 Franken für eine Wohnung dieser Grösse.

Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Kanton den Überwälzungstarif von den Sanierungs- auf die Mietkosten zurecht um 50 Prozent reduzieren darf und der Vermieter den lange vernachlässigten ordentlichen Unterhalt nicht als wertvermehrend taxieren könne.

Mit der Festlegung eines Mietzinsaufschlags um 72.30 Franken setzte das Verwaltungsgericht jedoch einen deutlich höheren Betrag fest, als dies die Wohnschutzkommission getan hatte. Als Begründung nannte das Gericht eine Anpassung des Referenzzinssatzes sowie einen Formfehler bei der Pauschalierung der Investitionsberechnungen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband spricht in einer Medienmitteilung vom Donnerstag dennoch von einer «Kanterniederlage für Rendite-Investoren». Das Gericht habe dem Basler Wohnschutz voll und ganz entsprochen und die dagegen gerichteten «Generalangriffe des Rendite-Investments» zurückgewiesen. (sda/stz)

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19.12.2024 18:01

Lupege

Was den/die Leserin interessieren würde, ist wieviel der Mietzins vorher oder eben heute neu betragen würde und wieviel qm die Wohnung hat. Letztlich interessieren auch die effektiven Mietzinsen. Dann kann man eher beurteilen , ob hier übertreibt oder eben die Wohnschutzregelung…

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