«Goldener Bremsklotz» für FDP-Präsident Burkart und Ex-SVP-Ständerat
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«Goldener Bremsklotz» für FDP-Präsident Burkart und Ex-SVP-Ständerat

18.12.2024 06:41 - update 17.12.2024 23:38

Baseljetzt

Der Journalisten-Schmähpreis geht 2024 an den Präsidenten der FDP, Thierry Burkart, sowie den früheren Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht. Sie hätten Informationsverhindert im Fall «Suisse Secrets» gedient.

Das Recherche-Netzwerk investigativ.ch informierte am Mittwoch über die Preisvergabe. Es vergibt den «Goldenen Bremsklotz» seit 2014 an Personen, denen es Informationsverhinderung vorwirft.

Während der Nationalrat aufgrund der «Suisse Secrets»-Enthüllungen eine Motion zur Stärkung der Pressefreiheit im Banken- und Finanzbereich angenommen habe, habe der Ständerat die Diskussion in eine völlig andere Richtung gelenkt, schrieb investigativ.ch in seiner Medienmitteilung. Er habe im Dezember 2023 ein Postulat seiner Wirtschaftskommission mit dem Titel «Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten» gutgeheissen.

Kuprecht war damals Präsident der Wirtschaftskommission des Ständerats. Burkart amtete als Kommissionsberichterstatter während der Debatte in der kleinen Kammer.

Mit dem Vorstoss beauftragte die kleine Kammer den Bundesrat zu prüfen, ob die Veröffentlichung rechtswidrig erhobener Daten unter Strafe gestellt werden soll. Aus Sicht des Recherchenetzwerks käme dies einer Verschärfung der geltenden Bestimmungen gleich. Betroffen wären laut der Organisation nicht nur Bankdaten, sondern generell alle vertraulichen Informationen.

Debatte um Medienfreiheit

Die Veröffentlichung der «Suisse Secrets» im Februar 2022 löste in der Schweiz eine innenpolitische Debatte um die Medienfreiheit aus. Ein internationales Recherche-Netzwerk (unter anderem mit «Süddeutsche Zeitung», «Guardian», «Le Monde», «New York Times») warf damals der Grossbank Credit Suisse vor, über Jahre Autokraten, Drogendealer sowie mutmassliche Kriegsverbrecher und Menschenhändler als Kunden akzeptiert zu haben.

Schweizer Medienschaffende konnten an den Recherchen allerdings nicht teilnehmen. Grund ist, dass es in der Schweiz strafbar ist, Informationen zu veröffentlichen, die unter das Bankkundengeheimnis fallen. (sda/stz)

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18.12.2024 10:09

Sonnenliebe

Das ist richtig so!

3 0

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