Grosser Rat befürwortet Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer
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Politik

Grosser Rat befürwortet Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer

27.06.2024 16:28 - update 27.06.2024 22:46

Baseljetzt

Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung sollen in Basel-Stadt abstimmen können. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Verfassungsänderung mit 53 zu 41 Stimmen genehmigt.

Konkret sollen Ausländerinnen und Ausländer künftig an kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, ist jedoch ausgeschlossen.

Riehen und Bettingen können selber entscheiden, ob sie ein entsprechendes Stimm- und Wahlrecht einführen wollen. Die beiden Gemeinden wollen davon aber nichts wissen.

Die Vorlage ist ein Kompromiss der vorberatenden Justiz- und Sportkommission (JSK) aufgrund einer SP-Motion. Eine Kommissionsminderheit stellte sich wie die bürgerlichen Fraktionssprecherinnen und -sprecher auf den Standpunkt, dass es in dieser Frage keinen Kompromiss geben könne. Wer abstimmen wolle, solle sich einbürgern lassen, so der Tenor der bürgerlichen Minderheit.

Das letzte Wort haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, da die Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum untersteht. (sda/mik)

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