Helvetia verkaufte Rhypark-Siedlung wegen des Wohnschutz-Gesetzes
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Immobilien
Basel-Stadt

Helvetia verkaufte Rhypark-Siedlung wegen des Wohnschutz-Gesetzes

24.10.2024 15:44 - update 24.10.2024 16:57

Baseljetzt

Die Rentabilität einer Sanierung sei schwer abschätzbar: Der Versicherungskonzern Helvetia begründet den Verkauf seiner Rhypark-Gebäude in Basel an eine Genossenschaft mit dem Wohnschutz.

Wegen der Unsicherheiten in der rechtlichen Umsetzung der Wohnschutzbestimmungen sei die «Rentabilität einer nachhaltigen Sanierung schwer einschätzbar gewesen», schrieb eine Mediensprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Dies habe ein Kriterium dargestellt, den südlichen Teil des Wohnblocks im Baurecht an die Wohnbau-Genossenschaft Nordwest zu verkaufen. Im Rahmen einer regelmässigen Überprüfung habe Helvetia festgestellt, dass die Liegenschaften am St. Johanns-Parkweg und an der Mülhauserstrasse insbesondere wegen dieser Unsicherheit nicht länger mit der Immobilienstrategie des Unternehmens im Einklang ständen, schrieb die Helvetia-Sprecherin weiter schrieb.

Gute Zusammenarbeit mit Genossenschaft

Daher habe sich das Unternehmen Anfang 2024 entschieden, diese Liegenschaften zum Verkauf anzubieten. Durch die «langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit» habe die Wohnbau-Genossenschaft Nordwest als neuer Eigentümer gewonnen werden können.

Die Genossenschaft besass bereits vorher im Baurecht den nördlichen Teil der grossen Wohnsiedlung im St. Johann-Quartier. Nun ist diese vollständig genossenschaftlich, wie am Samstag dem Kantonsblatt zu entnehmen war. Eigentümerin der Parzelle ist der Kanton.

Stimmvolk beschloss Mietzinsdeckel

Das revidierte Wohnraumfördergesetz und die dazugehörigen Verordnungen traten am 28. Mai 2022 in Kraft. Bei Sanierungen, Renovationen und Umbauten muss die Bauherrschaft seither ein Gesuch bei der Wohnschutzkommission einreichen. Diese legt die maximalen Mietzinsaufschläge fest. Der Mietzinsdeckel ist Teil der Umsetzung Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz», die im November 2021 vom Stimmvolk angenommen wurde. (sda/daf)

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27.10.2024 07:43

Thomy

👍

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24.10.2024 14:44

spalen

immobilienbesitz muss für den besitzer als auch für den mieter fair sein. keiner sollte am längeren hebel sitzen. aber eben, das passiert halt, wenn das pendel zu sehr auf die eine seite schwingt

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24.10.2024 18:55

Sonnenliebe

Dieser Meinung bin ich auch @spalen.

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