Hier buddelte jemand illegal nach römischen Schätzen
Mario Brunner
Im Areal der römischen Villa Munzach bei Liestal wurden Löcher von Raubgrabungen entdeckt. Die Archäologie Baselland hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Täterschaft machte sich gleich mehrfach strafbar.
Entweder war es pure Absicht oder einfach nur Leichtsinn. Jedoch muss der Täter bei der Raubgrabung laut der Archäologie Baselland sehr professionell vorgegangen sein.
«Die Spuren weisen darauf hin, dass jemand illegal und gezielt mit einem Metalldetektor nach archäologischen Objekten gesucht hat», heisst es am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Archäologie Baselland hat deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Mehrfach illegale Tat
Die römische Villa Munzach ist ein archäologisches Denkmal von nationaler Bedeutung, heisst es weiter. Sie steht damit unter besonderem Schutz durch das Baselbieter Archäologiegesetz, das die Gefährdung und Zerstörung von archäologischen Stätten verbietet.
Dem nicht genug. Das Gesetz verbietet auch den Einsatz von Metalldetektoren zur Suche nach Artefakten. Und: Falls die Täterschaft bei ihrer Aktion archäologische Funde gemacht haben sollte, käme noch die Verletzung der Melde- und Abgabepflicht an den Kanton als weiterer Straftatbestand hinzu.
Kein Einzelfall
Leider sind die nun entdeckten Raubgrabungen in Munzach kein Einzelfall. In der Schweiz und weltweit werden sehr oft archäologische Funde illegal geborgen und damit der Öffentlichkeit und der Forschung entzogen.
Zudem nehmen die Täter in Kauf, dass durch die unsachgemässe Bergung wichtige Informationen zur Erforschung unserer Vergangenheit für immer verloren gehen. International nimmt der gesetzeswidrige Handel mit Kulturgütern gemäss Schätzungen hinter dem Waffen- und Drogenhandel den dritten Platz ein.
Die Polizei und Archäologie Baselland bitten um Hinweise.
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