Ex-Direktor Fehlmann mit Beschwerde gegen Historisches Museum abgeblitzt
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Bundesgericht
Basel-Stadt

Ex-Direktor Fehlmann mit Beschwerde gegen Historisches Museum abgeblitzt

13.04.2023 12:00 - update 13.04.2023 12:28

Baseljetzt

Der jahrelange Konflikt der Basler Regierung mit dem ehemaligen Direktor des Historischen Museums Basel hat ein Ende gefunden. Das Bundesgericht ist nicht auf dessen Beschwerde eingetreten.

Inhaltlich ging es um die vom Betroffenen bestrittene Freistellung, welche der Basler Regierungsrat im Oktober 2021 ausgesprochen hatte. Das Basler Appellationsgericht wies im Mai 2022 die Beschwerde gegen die Freistellungsverfügung ab.

Der ehemalige Direktor hatte den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, das nun nicht auf seine Beschwerde eingetreten ist. Der freigestellte Direktor habe keinen finanziellen Schaden erlitten, weil ihm bis zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Ende März 2022 der volle Lohn ausbezahlt worden sei, so das Gericht. Es könne also nicht von einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Rede sein.

Auch der monierte Umstand, dass sich die ehemalige Vorsteherin des Präsidialdepartements, Elisabeth Ackermann (Grüne), mit der Verfügung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses über den eigentlich zuständigen Gesamtregierungsrat hinweggesetzt hätte, verfing beim Bundesgericht nicht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum dieselbe Behörde, die bereits den Arbeitsvertrag unterzeichnet habe, nicht auch für die Aufhebungsvereinbarung zuständig sein könne.

Und schliesslich handelte es sich nach Auffassung des Bundesgerichts darüber hinaus nicht um rechtliche Fragen von einer grundsätzlichen Bedeutung. Deshalb liege deren Beantwortung auch unter dem Gesichtspunkt einer subsidiären Verfassungsbeschwerde nicht im öffentlichen Interesse.

Jahrelanger Konflikt

Der Konflikt zwischen dem strittigen Museumsdirektor und seiner vorgesetzten Behörde, eben dem Präsidialdepartement, hatte sich über mehrere Jahre hingezogen, die Gerichte wiederholt beschäftigt, für etliche Zeitungsschlagzeilen geführt und schliesslich sogar die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rates auf Trab gehalten.

Zum Streit zwischen dem Museumsdirektor und der damaligen Vorsteherin des Präsidialdepartements war es im September 2019 gekommen. Inhaltliche Details zur eskalierenden Situation sind mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nie bekannt gegeben worden.

Im Januar 2020 vereinbarten das Präsidialdepartement und der Museumsdirektor gemeinsam die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Ende März 2022. Teil dieser Vereinbarung war, dass mit einem Coaching versucht werden sollte, die restliche Direktionszeit konfliktfrei bewältigen zu können, was aber nicht gelang.

Schliesslich sah die Vereinbarung vor, dass das Präsidialdepartement den Direktor bei einem Scheitern der Konfliktbewältigung freistellen könne, was denn auch geschah. (sda/mei)

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