
Illegales und unethisches Verhalten: Über ein Drittel der Schweizer Firmen war 2024 betroffen
Baseljetzt
In über einem Drittel der Schweizer Firmen kam es 2024 zu illegalem und unethischem Verhalten. Das geht aus dem Whistleblowing Report 2025 hervor. Damit liegt die Schweiz unter dem weltweiten Durchschnitt.
In den USA seien mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen von Missständen betroffen. Nur in Italien und Frankreich sei die Quote tiefer, sagte Christian Hauser von der Fachhochschule Graubünden am Dienstag vor den Medien.
Der entstandene Sachschaden ist in der Schweiz besonders hoch
Allerdings sei der Sachschaden bei den betroffenen Schweizer Unternehmen überdurchschnittlich hoch, so Hauser. Bei einem Fünftel der Unternehmen in der Schweiz belief sich der durch illegales oder unethisches Verhalten verursachte Schaden auf mindestens 95’000 Franken. Mithilfe der Melde- und Beschwerdestellen konnten 40 Prozent der Schweizer Unternehmen mehr als zwei Drittel des finanziellen Gesamtschadens aufdecken.
Schweizer Unternehmen stuften rund die Hälfte der bei ihnen eingegangenen Meldungen und Beschwerden als relevant und inhaltlich gehaltvoll ein, wie der Report aufzeigte. Hinweise von eigenen Mitarbeitenden bezogen sich besonders häufig auf die Themen Diversität und Respekt am Arbeitsplatz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Datenschutz. Hinweise von externen Personen richteten sich mehr auf das Rechnungswesen, die Wirtschaftsprüfung oder die Finanzberichterstattung.
Neun von zehn Meldungen werden als berechtigt erachtet
Zwei Drittel der Meldestellen von Schweizer Unternehmen ermöglichen Anonymität. Bei den Beschwerdestellen sind es 42 Prozent. Nur in etwa jedem zehnten Fall handelte es sich um eine missbräuchliche Meldung oder Beschwerde, die gezielt das Unternehmen oder eine Person in Verruf bringen sollte, so die Studie.
Der Whistleblowing Report 2025 der FHGR und der EQS Group untersuchte in insgesamt 2200 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, der Schweiz, Spanien und den USA die bei Hinweisgebersystemen eingegangenen Meldungen und Beschwerden. Dazu wurde zwischen Meldestellen für Interne wie zum Beispiel Mitarbeitende und Beschwerdestellen für Externe wie beispielsweise Kundschaft oder Lieferanten unterschieden. 57 Prozent der befragten Unternehmen haben eine interne Meldestelle und fast zwei Drittel haben eine externe Beschwerdestelle eingerichtet. (sda/jsa)
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