
Im Durchschnitt 34 Franken Sanierungsaufschlag auf Mietzins
Baseljetzt
Bei einfachen und umfassenden Verfahren genehmigt die Wohnschutzkommission (WSK) im Schnitt 64 Franken. Dies ergibt eine Auswertung, die der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) anhand der WSK-Verfügungen erstellt hat.
Der MV Basel hat dazu sämtliche 135 Gesuchsentscheide seit dem Bestehen der WSK gesichtet, also seit 28. Mai 2022. Diese beziehen sich auf insgesamt 1080 Wohnungen, wie der Verband am Freitag vor den Medien mitteilte.
Bei einfachen und umfassenden Verfahren sind höhere Aufschläge möglich, bei Meldeverfahren gar keine. Gesamthaft ergab dies monatlich 35’885 Franken oder, heruntergebrochen auf eine Wohnung, im Durchschnitt 34 Franken, wie MV-Mediensprecher Beat Leuthardt sagte. Insgesamt erlaube der gesetzliche Rahmen seit dem Bestehen der WSK 17,9 Millionen Franken, die auf die Mietparteien überwälzt werden können.
Zudem gebe es trotz Wohnschutz immer noch vereinzelte «Ausreisser» nach oben wie etwa bei einer Liegenschaft am Schliengerweg, wo die WSK Aufschläge von bis zu 362 Franken genehmigt habe. Der MV werde dies aber rechtlich anfechten, sagte Leuthardt.
MV reagiert auf Kritik an Wohnschutz
Gestützt auf seine Auswertung der Verfügungen kam der MV zum Schluss, dass in Basel sehr wohl Sanierungen mit «fairen» Zuschlägen möglich seien und auch durchgeführt würden, ebenso energetische Massnahmen. Er widersprach damit der Kritik am Wohnschutz.
Die WSK besteht seit dem Inkrafttreten des revidierten Wohraumfördergesetzes und der dazugehörigen Verordnung nach der Annahme der Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz» im November 2021. Das Anliegen der Initiative des MV war, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Massenkündigungen und Mietzinserhöhungen zu verbessern.
Vonseiten der Bürgerlichen und Grünliberalen wurde die Kritik laut, die Umsetzung der Initiative blockiere notwendige Sanierungen. Sie überwiesen dieses Jahr daher vier Motionen zur Lockerung des Wohnschutzes. Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) kündigte daraufhin an, die Bestimmungen auf Verordnungsstufe zu lockern. (sda/mhu)
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Thomy
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Maxli
Keine Instandstellungen mehr, höchstens noch das absolut Notwendige. Sanierungen definitv gestrichen ! Aufgrund der Wohnungsknappheit müssen die Mieter halt mit dem vorlieb nehmen, was angeboten wird. Selber schuld wer auf den Mieterverein hört.