
In der Schweiz sollen alle ab 2024 dasselbe Ladegerät nutzen können
Baseljetzt
In der Schweiz sollen alle das gleiche Ladegerät für verschiedene Mobiltelefone, Laptops oder Tablets unterschiedlicher Hersteller nutzen. Der Bundesrat führt USB-C als einheitlichen Standard ab 2024 ein.
Auch weitere Geräte mit Funkteilen wie E-Reader, Kopfhörer oder Digitalkameras sind in die Vorgabe eingeschlossen. Dafür verabschiedete die Landesregierung am Mittwoch die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte.
Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels «USB Power Delivery»-Standard möglich sein. Herstellerfirmen müssten Konsumenten darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitze und ob ein Ladenetzteil beiliege, hiess es weiter. Auch sind die Hersteller dazu verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
Ende 2022 erliess die Europäische Union (EU) harmonisierte Vorschriften bei Ladelösungen für die erwähnten Geräte und gab den Mitgliedstaaten rund ein Jahr Zeit, entsprechende Massnahmen umzusetzen. Mit der Teilrevision der FAV erfolgt die Einführung in der Schweiz zeitgleich. Damit bleibe das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nach wie vor auch für Fernmeldeanlagen anwendbar, teilte das Bakom mit.
Emissionen von Elektroschrott verringern
Daraus würden sich des Weiteren auch Vorteile für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ergeben, die auch grenzüberschreitend von einem einheitlichen Ladestandard profitieren könnten, hiess es weiter. Zudem teile die Schweiz die mit der einheitlichen Ladelösung verbundenen Nachhaltigkeits- und Verbraucherziele. Die vorliegende Lösung trage weiter auch dazu bei, Elektronikabfälle, den Rohstoffbedarf und die CO2-Emissionen bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Elektrogeräten zu verringern.
Weitere Anpassungen betrafen laut der Mitteilung die Vorschriften für Funkanlagen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Gebührenbestimmungen im Satellitenbereich und für breitbandige, lokale private Netzwerke. (sda/mei/fra)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Cedolain
ob das jetzt notwendig ist. da diese regelung schon die ganze welt betrifft. so müssen wir uns nur um ein weiteren punkt kümmern. mini usb stirbt so oder so aus 😄