
Journalistin Michèle Binswanger geht gegen Urteil in Berufung
Baseljetzt
Die Journalistin Michèle Binswanger wird gegen ihr Urteil des Basler Strafgerichts Berufung einlegen. Dort wurde sie am Mittwoch wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das hat die Journalistin am Donnerstagabend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter angekündigt. Den Entschluss habe sie nach zahlreichen Gesprächen mit Juristen gefasst, schrieb Binswanger weiter. In ihren Augen handle es sich um ein Skandalurteil.
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Das Basler Strafgericht hatte sie am Tag zuvor wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss, dass Binswanger mit einem Tweet die ehemalige Grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verleumdet hatte. Der Verteidiger von Binswanger hatte einen Freispruch gefordert. (sda/lab)
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