Juristische Probleme für Biden-Sohn gehen weiter
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Juristische Probleme für Biden-Sohn gehen weiter

26.07.2023 21:34 - update 26.07.2023 21:47

Baseljetzt

Wegen Steuer- und Waffendelikten muss sich Hunter Biden vor Gericht verantworten. Die zuständige Richterin hat am Mittwoch einem Deal zwischen dem Präsidenten-Sohn und der Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt.

Der Sohn von US-Präsident Joe Biden hat weiter mit juristischen Problemen zu kämpfen. Ein aufsehenerregender Auftritt von Hunter Biden vor einem Gericht im Bundesstaat Delaware ging am Mittwoch ergebnislos zu Ende. Mehrere US-Medien, darunter die Sender CNN und NBC, berichteten übereinstimmend aus dem Gerichtssaal in Wilmington, die zuständige Richterin habe einen vorgelegten Deal zwischen dem 53-Jährigen und der Staatsanwaltschaft vorerst nicht abgesegnet, sondern Änderungen verlangt. Beide Seiten werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut vor Gericht erscheinen müssen. Die US-Justiz hatte Bidens Sohn im Juni Steuerdelikte in zwei Fällen zur Last gelegt sowie einen Verstoss gegen waffenrechtliche Vorgaben.

Gegen Hunter Biden liefen über mehrere Jahre Ermittlungen. Im Juni machte die zuständige Staatsanwaltschaft in Delaware schliesslich die Vorwürfe gegen ihn publik – ebenso wie eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten: Hunter Biden habe sich bereiterklärt, sich in Bezug auf die Steuervergehen schuldig zu bekennen und in Bezug auf das Waffendelikt eine Vereinbarung mit bestimmten Bedingungen einzugehen, um einen Prozess abzuwenden, hiess es damals. Das Gericht muss jeglichen Deal dieser Art absegnen. Dafür war am Mittwoch die Anhörung angesetzt. Die Richterin hatte jedoch Einwände und Bedenken zu mehreren Passagen der Vereinbarung, wie US-Medien berichteten.

Die Sitzung in Wilmington wurde zwischenzeitlich auch unterbrochen, um Änderungen zu verhandeln. Doch die Richterin hatte auch im Anschluss weiter Bedenken. Hunter Biden und seine Anwälte dürften sehr darauf gehofft haben, die für ihn und auch seinen Vater Joe unangenehme Angelegenheit mit diesem Termin zumindest formal abzuschliessen. Das juristische Gezerre geht nun aber zunächst weiter.

Details müssen nachgebessert werden

Die konkreten Vorwürfe gegen Hunter Biden: Laut Staatsanwaltschaft betrug Hunter Bidens steuerpflichtiges Einkommen in den Jahren 2017 und 2018 mehr als 1,5 Millionen US-Dollar (rund 1,37 Millionen Euro). Die auf Bundesebene fällige Einkommenssteuer in Höhe von jeweils mehr als 100 000 US-Dollar habe er in beiden Jahren jedoch nicht rechtzeitig bezahlt. Ausserdem legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, er habe 2018 unerlaubt eine Schusswaffe besessen. Beim Kauf der Waffe habe er seine Drogensucht verschwiegen. Als Drogenkonsument hätte er keine Waffe erwerben dürfen. Hunter Biden hatte seine langjährige Drogensucht 2021 selbst in einem Buch öffentlich gemacht.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in Strafverfahren zu Vereinbarungen kommt, bei denen die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis bestimmte Zugeständnisse macht. Durch einen möglichen Deal dieser Art könnte Hunter Biden mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die Details einer solchen Vereinbarung müssen nun aber nachgebessert werden.

Ein beispielloser Fall

Dass ein Präsidentensohn wegen mehrerer Vergehen belangt wird und vor Gericht erscheinen muss, ist schon an sich hochgradig ungewöhnlich, wenn nicht beispiellos. Die Angelegenheit ist in der aktuellen politischen Gemengelage in den USA aber besonders heikel. Joe Biden will bei der Wahl 2024 für eine zweite Amtszeit antreten. Sein Sohn ist schon seit Jahren Ziel politischer Angriffe aus den Reihen der Republikaner, allen voran von Ex-Präsident Donald Trump. Der erhob gegen Hunter Biden Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Geschäften in der Ukraine und in China. Im Kongress treiben die Republikaner dazu seit geraumer Zeit Untersuchungen gegen Hunter Biden voran.

Gegen Trump wiederum wurden in den vergangenen Monaten in New York und Florida wegen verschiedener Vorwürfe Anklagen erhoben. Trump stehen in beiden Fällen Prozesse bevor – ebenso wie eine mögliche dritte Anklage. Mehrere Republikaner beklagen daher, es gebe in den USA ein Zwei-Klassen-Justiz-System, in dem gegen Trump mit aller Härte vorgegangen werde, während Präsidentensohn Hunter Biden geschont werde.

Die Sprecherin des Weissen Hauses, Karine Jean-Pierre, reagierte nur knapp auf die neuen Entwicklungen: «Hunter Biden ist ein Privatmann, und dies war eine persönliche Angelegenheit für ihn.» Jean-Pierre betonte, der Präsident und die First Lady liebten ihren Sohn und unterstützten ihn dabei, sein Leben wieder aufzubauen. Das US-Justizministerium kümmere sich vollkommen unabhängig um den Fall. (sda/maf)

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