
Kanton übernimmt Login-Lösung des Bundes für sein «ePortal»
Jennifer Weber
Am 17. Juni 2024 erneuert der Kanton Basel-Stadt die Registrierungs- und Login-Prozesse für seine Online-Dienstleistungen. Er integriert das Behörden-Login des Bundes.
Seit Anfang Jahr bietet der Bund das neue Behörden-Login «AGOV» an. Dieses kann für Online-Dienstleistungen aller drei Staatsebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden verwendet werden. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt dieses neue Identifikations- und Authentifizierungssystem des Bundes per 17. Juni 2024. Das heisst es am Montag in einer Mitteilung des Regierungsrates. Dann löse das auf AGOV basierende «BS-Login» die bisherigen Registrierungs- und Login-Prozesse des «ePortals» ab.
Neue Registrierung nötig
Alle Nutzer:innen mit einem Zugang zum «ePortal» müssen sich laut Mitteilung neu registrieren. Zu den am häufigsten genutzten Online-Dienstleistungen gehöre das elektronische Steuerportal «eSteuern.BS». Die Nutzer:innen werden Schritt für Schritt durch den neuen Registrierungs- und Identifikationsprozess bei AGOV geführt. «Die Identifikation der jeweiligen Person erfolgt dabei per Video, per Brief oder an einem Schalter der kantonalen Verwaltung», schreibt der Regierungsrat.
Nach der AGOV-Neuregistrierung könne beim ersten Login das bisherige ePortal-Konto mit dem neuen AGOV-Konto verknüpft werden. Dadurch stehen die Daten früherer Fälle, wie beispielsweise die Steuererklärung des Vorjahres, weiterhin zur Verfügung.
Mit künftiger E-ID kompatibel
Mit dem neuen «BS-Login» verfügen die Nutzer:innen über einen einheitlichen Zugang zu Online-Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zudem werde das Behörden-Login mit der künftigen E-ID kompatibel sein. Der neue Prozess biete eine «starke Authentifizierung» via die AGOV Access App auf dem Mobiltelefon. Alternativ stehe auch eine Authentifizierungsmöglichkeit mit einem physischen Sicherheitsschlüssel (USB-Stick) zur Verfügung.
Das «BS-Login» biete neu die Möglichkeit, auch kantonal Stellvertretungsberechtigungen zu vergeben. So könne bei Bedarf eine andere Person oder ein Unternehmen für alle oder für ausgewählte Online-Dienstleistungen berechtigt werden.
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise