Kanton übernimmt Login-Lösung des Bundes für sein «ePortal»
©Symbolbild: Keystone
AGOV
Basel-Stadt

Kanton übernimmt Login-Lösung des Bundes für sein «ePortal»

10.06.2024 10:52 - update 10.06.2024 13:42
Jennifer Weber

Jennifer Weber

Am 17. Juni 2024 erneuert der Kanton Basel-Stadt die Registrierungs- und Login-Prozesse für seine Online-Dienstleistungen. Er integriert das Behörden-Login des Bundes.

Seit Anfang Jahr bietet der Bund das neue Behörden-Login «AGOV» an. Dieses kann für Online-Dienstleistungen aller drei Staatsebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden verwendet werden. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt dieses neue Identifikations- und Authentifizierungssystem des Bundes per 17. Juni 2024. Das heisst es am Montag in einer Mitteilung des Regierungsrates. Dann löse das auf AGOV basierende «BS-Login» die bisherigen Registrierungs- und Login-Prozesse des «ePortals» ab.

Neue Registrierung nötig

Alle Nutzer:innen mit einem Zugang zum «ePortal» müssen sich laut Mitteilung neu registrieren. Zu den am häufigsten genutzten Online-Dienstleistungen gehöre das elektronische Steuerportal «eSteuern.BS». Die Nutzer:innen werden Schritt für Schritt durch den neuen Registrierungs- und Identifikationsprozess bei AGOV geführt. «Die Identifikation der jeweiligen Person erfolgt dabei per Video, per Brief oder an einem Schalter der kantonalen Verwaltung», schreibt der Regierungsrat.

Nach der AGOV-Neuregistrierung könne beim ersten Login das bisherige ePortal-Konto mit dem neuen AGOV-Konto verknüpft werden. Dadurch stehen die Daten früherer Fälle, wie beispielsweise die Steuererklärung des Vorjahres, weiterhin zur Verfügung.

Mit künftiger E-ID kompatibel

Mit dem neuen «BS-Login» verfügen die Nutzer:innen über einen einheitlichen Zugang zu Online-Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zudem werde das Behörden-Login mit der künftigen E-ID kompatibel sein. Der neue Prozess biete eine «starke Authentifizierung» via die AGOV Access App auf dem Mobiltelefon. Alternativ stehe auch eine Authentifizierungsmöglichkeit mit einem physischen Sicherheitsschlüssel (USB-Stick) zur Verfügung.

Das «BS-Login» biete neu die Möglichkeit, auch kantonal Stellvertretungsberechtigungen zu vergeben. So könne bei Bedarf eine andere Person oder ein Unternehmen für alle oder für ausgewählte Online-Dienstleistungen berechtigt werden.

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