
Kein einziger Verstoss gegen Burka-Verbot
Baseljetzt
Das Burka-Verbot des Kantons St. Gallen ist seit der Einführung vor fünf Jahren noch nie zur Anwendung gekommen. Bisher ging noch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.
Für das Tragen einer Burka, einem Nikab oder einem vergleichbaren Kleidungsstück sei in den vergangenen fünf Jahren niemand gebüsst worden, hiess es von Seiten der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Am 23. September 2018 befürwortete das St. Galler Stimmvolk mit zwei Drittel Ja-Anteil das Burka-Verbot, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Demnach ist eine Gesichtsverhüllung strafbar, wenn sie «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden» gefährdet, wie es im Gesetz heisst.
Die Polizei erklärte vor Inkrafttreten, dass eine solche Gefährdung nicht sofort klar feststellbar sei. Deshalb würden Polizistinnen und Polizisten, die eine verhüllte Person in der Öffentlichkeit antreffen, deren Personalien aufnehmen, den Sachverhalt feststellen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Gemäss Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St. Gallen, ist dies bisher jedoch noch nie geschehen.
Bundesgesetz ausgearbeitet
Auf nationaler Ebene soll das sogenannte Burka-Verbot mit einem Bundesgesetz geregelt werden. Es gründet auf der im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommenen Volksinitiative «für ein Verhüllungsverbot».
Eine Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung soll mit bis zu tausend Franken geahndet werden. Der Ständerat stimmte der Vorlage bereits zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden. (sda/mav)
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Angi
Wie vermutet ein unnötiges Gesetz