Abstimmung
Basel-Stadt

Riehen sagt deutlich Nein zum Stimmrechtsalter 16

03.03.2024 14:25 - update 03.03.2024 18:33

Baseljetzt

Riehen will nicht, dass Jüngere mitbestimmen können. Die Gemeinde sagt Nein zum Stimmrechtsalter 16 – und zwar deutlich. 70 Prozent haben sich dagegen ausgesprochen. Das Stimmrechtsalter bleibt bei 18 Jahren.

6’221 Personen haben Nein gestimmt, das entspricht einem Nein-Anteil von 70,04 Prozent. Demgegenüber haben sich 2’661 Personen dafür ausgesprochen.

Am 21. Juni 2023 hatte der Einwohnerrat die Einführung des Stimmalters 16 auf kommunaler Ebene beschlossen, dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen. Die Beschlüsse des Einwohnerrats wurden am 3. März deutlich abgelehnt. Das Stimmrechtsalter auf kommunaler Ebene bleibt somit bei 18 Jahren.

Auch auf eidgenössischer Ebene vom Tisch

Der Einwohnerratsbeschluss hätte verlangt, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Riehen schon ab 16 an den kommunalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Es hätte das aktive Stimm- und Wahlrecht, aber nicht das passive Wahlrecht betroffen.

Nicht nur in Riehen, sondern auch auf eidgenössischer Ebene ist das Stimmrechtsalter 16 vorerst vom Tisch. Der Nationalrat schrieb am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Basta/Grüne, Basel-Stadt) ab. Auch auf kantonaler Ebene scheiterte dieses Anliegen bislang an der Urne. Einzig Glarus kennt seit 2007 als einziger Kanton das Stimmrechtsalter 16.

Sorge um die Auquellen

Weniger deutlich, doch immer noch klar scheiterte auch die unformulierte Volksinitiative «Sauberes Quellwasser für das grosse grüne Dorf». Diese verlangte eine Sanierung von mit Giftstoff belasteten Deponien innerhalb von zehn Jahren. Davon wären insbesondere die Deponie Maienbühl in Riehen sowie Mönden, die sich auf dem Boden der deutschen Nachbargemeinde Inzlingen befindet, betroffen gewesen.

Dort wurden zwischen den 1940er-Jahren und 1994 Altlasten abgelagert. Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen insbesondere auf die Auquellen beim Naturschutzgebiet in der Au hin, die sich am Fusse des Hügels mit der Deponie befinden.

Alle Grenzwerte würden eingehalten

Gemäss Gemeinderat ist die Deponie weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig, da alle Grenzwerte eingehalten werden. Die Auquellen und der Aubach werden vom Kanton weiterhin regelmässig untersucht – somit sei der Grundwasserschutz gewährleistet, hielt die Gemeindeexekutive in ihrer Abstimmungsempfehlung fest. Sie argumentierte zudem mit den hohen Kosten einer Untersuchung und einer allfälligen Sanierung.

Eine Annahme der Initiative hätte nicht eine sofortige Sanierung der Deponie Maienbühl zur Folge gehabt. Die Vorlage wäre dem Stimmvolk erneut als ausformulierte Initiative und allenfalls mit einem Gegenvorschlag vorgelegt worden. (sda/mei)

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