Baselbieter Mordfall im Oktober 2000: Tatverdächtiger bleibt in Untersuchungshaft
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Bundesgericht
Schweiz

Baselbieter Mordfall im Oktober 2000: Tatverdächtiger bleibt in Untersuchungshaft

15.10.2024 12:00 - update 15.10.2024 16:50

Baseljetzt

Der Tatverdächtige eines im Jahr 2000 im Kanton Basel-Landschaft begangenen Tötungsdelikts wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Laut Bundesgericht ist die massgebende Verjährungsfrist von 20 Jahren noch nicht abgelaufen.

Nach neuem Recht beträgt die Verjährungsfrist bei Mord 30 Jahre. Als das vorliegend zu beurteilende Tötungsdelikt gegangen wurde, betrug die Frist noch 20 Jahre und sie ist in diesem Fall anzuwenden.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft wirft dem Beschwerdeführer vor, am 4. Oktober 2000 einem Mann aus nächster Nähe in den Kopf geschossen zu haben, um ihm zwei Kilogramm Kokain zu stehlen. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Durch neue kriminaltechnische Untersuchungen fiel der dringende Tatverdacht auf den Beschwerdeführer. Dieser lebte in Deutschland und wurde vergangenen Dezember an die Schweiz ausgeliefert.

U-Haft mehrmals verlängert

Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Ein Entlassungsgesuch wies das zuständige Zwangsmassnahmengericht ab, worauf der Betroffene den Rechtsweg beschritt. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass die Verjährungsfrist eingetreten sei.

Das sieht das Bundesgericht anders. In einem Leitentscheid präzisiert es, durch welche Untersuchungshandlungen die Verjährungsfrist unterbrochen wird.

Dabei sei es nicht massgebend, ob eine Handlung gegen eine identifizierte oder zumindest identifizierbare beschuldigte Person gerichtet gewesen sei. Entscheidend sei, ob die Strafbehörden damit das Verfahren einen Schritt weiterführen würden und ein Fall damit aktiv vorangetrieben werde. (sda/mik)

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