Klima-Aktivisten rufen zu Dienstverweigerung auf und werden freigesprochen
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Bundesstrafgericht
Schweiz

Klima-Aktivisten rufen zu Dienstverweigerung auf und werden freigesprochen

27.07.2023 15:01 - update 27.07.2023 17:19

Baseljetzt

Sie riefen im Internet dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen: Das Bundesstrafgericht hat drei Westschweizer Klima-Aktivisten jetzt recht gegeben.

Das Bundesstrafgericht hat drei Klima-Aktivisten vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten freigesprochen. Die Westschweizer riefen im Internet dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen.

Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 11’500 Franken werden dem Bund auferlegt, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Dispositiv der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Zudem werden den drei Angeklagten ihre im Rahmen des Verfahrens getätigten Ausgaben von über 38’000 Franken vergütet.

Die Bundesanwaltschaft hatte die heute zwischen 22 und 33 Jahre alten Männer im Dezember 2022 mit Strafbefehlen zu bedingten Geldstrafen von 50 beziehungsweise 60 Tagessätzen verurteilt.

Zudem wurden ihnen Bussen zwischen 300 und 500 Franken auferlegt. Weil sie dagegen Beschwerde einlegten, wurden die Fälle an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona weitergeleitet. Die Hauptverhandlung fand im Mai statt.

Ethische Gründe

Die Angeklagten veröffentlichten im Mai 2020 auf der Internet-Seite der Vereinigung Klimastreik einen Artikel mit dem Titel «Ich boykottiere die Armee».

Darin riefen sie dazu auf, aus ethischen und moralischen Gründen sowie aus ökologischer und sozialer Verantwortung, einem Aufgebot zum Militärdienst nicht zu folgen und keine Wehrpflichtersatzabgabe zu leisten. Diesen Aufruf veröffentlichten sie auch auf dem Nachrichtendienst Telegram.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Einer der Angeklagten wurde vom Kantonsgericht Waadt im Zusammenhang mit der Beteiligung an vier Klima-Aktionen in Lausanne in den Jahren 2019 und 2020 zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

Das Urteil der Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden. (Urteil SK.2023.4) (sda/daf)

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Kommentare

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27.07.2023 13:43

DAH1

Was soll das. Was sind das für Richter. Vor solchen Richtern habe ich keinen Respekt. Diese Höseler gehören per sofort auf die Strasse gesetzt. Unterhalt wie AHV, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen müssen auf Fr. 0.00 gekürzt werden

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27.07.2023 13:39

Tschuegge

Wieder so ein rot/grünes Hohnurteil… und wer darf zahlen..natürlich der Steuerzahler…. Frechheit..

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