Klimaaktivisten vor Zürcher Gericht schuldig gesprochen
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Autobahnblockade
Schweiz

Klimaaktivisten vor Zürcher Gericht schuldig gesprochen

06.10.2023 06:20 - update 06.10.2023 09:06

Baseljetzt

Weil sie sich im Juni auf die A1 geklebt haben, wurden zwei 25-Jährige per Strafbefehl verurteilt. Diesen akzeptieren sie nicht, weswegen es nun zum Prozess kommt. Beide sind wegen Nötigung angeklagt.

Heute Freitag müssen sich zwei 25-jährige Klimaaktivisten von «Renovate Switzerland» vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Sie waren an der ersten «Doppelblockade» in Zürich beteiligt, bei der zwei Verkehrsachsen gleichzeitig lahmgelegt wurden.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte die zwei Schaffhauser kurz nach der Aktion per Strafbefehl verurteilt. Weil die Aktivisten diesen aber nicht akzeptieren, kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Beide sind wegen Nötigung angeklagt und sollen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt werden.

Die beiden Aktivisten waren am 19. Juni diesen Jahres an der Blockade der Autobahnabfahrt Bernerstrasse Süd in Zürich-Altstetten beteiligt. Einer der Beschuldigten klebte sich dabei die Hand auf dem Boden fest. Die Polizei musste ihn mit Öl ablösen.

Sieben Personen festgenommen

Gleichzeitig blockierte an diesem Morgen eine zweite «Renovate»-Gruppe die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3. Diese Doppel-Aktion führte zu einem Rückstau im Morgenverkehr.

Die Kantonspolizei nahm vier Aktivistinnen und Aktivisten fest, darunter die beiden Beschuldigten, die Stadtpolizei verhaftete drei Personen. Die Kantonspolizei, die für die Räumung der Bernerstrasse Süd verantwortlich war, kündigte damals an, die Kosten für den Einsatz den Aktivisten zu verrechnen.

Stuhl leergeblieben


Nach einer so genannten «Respektsviertelstunde» des Wartens entschied das Bezirksgericht am Freitagmorgen, die Verhandlung offiziell für beendet zu erklären. Der Stuhl, auf dem der 25-jährige Klimaaktivist hätte Platz nehmen müssen, war leer geblieben.

Damit wird der Strafbefehl gegen den Schaffhauser rechtskräftig. Sein 25-jähriger Mitstreiter, ebenfalls aus Schaffhausen, hatte seinen Rekurs noch in letzter Minute zurückgezogen. Er wurde am Freitagmorgen gar nicht mehr vor Gericht erwartet.

Auch sein Strafbefehl ist offiziell rechtskräftig. Beide sind nun wegen Nötigung vorbestraft und erhalten bedingte Geldstrafen. Die beiden wurden wegen einer Blockade einer Autobahnabfahrt in Zürich-Altstetten verurteilt.

Wer soll für die Einsätze zahlen?

Die Stadt, welche die Blockade bei der A3 räumte, sah von einer Weiterverrechnung bisher ab, weil diese Arbeit ihrer Ansicht nach zum Grundauftrag der Polizei gehöre.

Ob Einsatzkosten für Klimaaktivisten und andere Demonstranten weiterverrechnet werden sollen, kommt im Kanton Zürich bald vors Volk, in Form der «Anti-Chaoten»-Initiative der SVP sowie einem etwas gemässigteren Gegenvorschlag des Kantonsrats. (sda/mkf)

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06.10.2023 20:22

Tschuegge

Endlich werden diese Chaoten zur Kasse gebeten…!!!

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06.10.2023 04:32

Dominik

richtig so…. wer dieverse Organisieren blockiert/verbraucht durch diverse Aktionen, soll dafür auch bezahlen. in dieser Zeit hätten die Organisation für etwas ernstes/wichtiges eingesetzt/gebraucht werden können.

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