
Knappe Kommissions-Mehrheit ist für Stimmrecht für Ausländer
Leonie Fricker
Eine knappe Mehrheit der zuständigen Kommission des Grossen Rates ist dafür, dass Personen mit einem C-Ausweis bei Abstimmungen künftig mitreden können. Das hält sie in ihrem Bericht fest.
38 Prozent der Einwohner:innen im Kanton Basel-Stadt, die über 18 Jahre alt sind, können nicht abstimmen. Der Grund ist das fehlende Schweizer Bürgerrecht. Eine Motion von SP-Grossrätin Edibe Gölgeli, die 2019 eingereicht wurde, will das ändern.
Vorlage wurde kontrovers diskutiert
Der Regierungsrat unterstützt die Motion. Am Mittwoch hat sich die zuständige Justiz-, Sicherheits und Sportkommission (JSSK) in ihrem Bericht dazu geäussert, die weniger weit gehen will, als die Regierung. Die Vorlage sei innerhalb der Kommission kontrovers diskutiert worden. Es kam letztlich zu einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs, die sich für das Stimmrecht für Ausländer:innen ausspricht, jedoch mit einigen Anpassungen.
Diese knappe Mehrheit der JSSK beantragt dem Grossen Rat ein begrenztes Stimmrecht für Ausländer:innen. Sie will aber – im Gegensatz zur Motion – das passive Wahlrecht, also das Recht, gewält zu werden, ausschliessen. Für die Wahl in ein öffentliches Amt würde somit weiterhin die Einbürgerung vorausgesetzt. Das Wahlrecht soll zudem nur auf kantonaler Ebene gelten und die beiden Gemeinden Riehen und Bettingen sollen selbst entscheiden können, ob sie das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen ebenfalls einführen wollen. Bedingung ist auch, dass sie seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.
Kommission hofft auf mehrheitsfähigen Kompromiss
Mit diesen zusätzlichen Einschränkungen wolle die Kommission den «bestehenden Bedenken in der Bevölkerung» Rechnung tragen und die Chance auf eine mehrheitsfähige Vorlage im Parlament erhöhen, schreibt sie im Bericht.
Sechs der Kommissions-Mitglieder wollen jedoch daran festhalten, dass auf kantonaler Ebene das Schweizer Bürgerrecht Voraussetzung für das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht ist. Die in der Motion und vom Regierungsrat in seinem Ratschlag vorgebrachten Argumente seien für die Kommissionsminderheit «nicht überzeugend». Das Einbürgerungsverfahren, wie es in Basel-Stadt aktuell durchgeführt wird, sei zudem «fair».
Die SP Basel-Stadt bedauert, dass die Kommission das passive Wahlrecht und die kommunale Ebene vom Vorschlag ausgenommen hat, wie sie am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt.
Auch die SVP reagierte auf den veröffentlichten Bericht der JSSK. Sie wolle das Stimmrecht für Ausländerinnen bekämpfen, kündigt sie in einer Mitteilung an. Das Stimm- und Wahlrecht stehe «am Schluss einer gelungenen Integration».
Parlament entscheidet am Bündelitag
Sollte der Grosse Rat dem Bericht der JSSK-Mehrheit an der Bündelitagssitzung zustimmen, wird über die Verfassungsänderung voraussichtlich im November 2024 abgestimmt.
In der Deutschschweiz würde der Kanton Basel-Stadt beim Stimmrecht für Ausländer:innen damit eine Vorreiterrolle einnehmen. Nur die beiden Kantone Neuenburg und Jura kennen bereits ein Stimmrecht für Ausländer:innen.
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Nestor1
Dann sage ich jetzt schon für November Nein. Goht s no? Auch lese ich nirgends von Akzeptanz unsere Gesetze und Gepflogenheiten und von Sprachkenntnissen schon gar nichts. Zudem habe ich bemerkt von wem die Eingabe stammt. Soll das erst mal in der Türkei versuchen.Kommt her und schwingt eine grosse Röhre.
gugus
…und ist nicht einmal das deutsches Sprachen machtig so gut. Allerdings besser als mein Türkisch. Aber ich bin ja dort auch nicht in der Regierung und schwinge eine grosse Kelle.