
Knapper Entscheid für Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen
Baseljetzt
Der Ständerat hat einen härteren Kurs gegenüber vorläufig Aufgenommenen abgelehnt. Wer kein Asyl erhält, aber nicht ins Heimatland zurückgeschickt wird, soll die Familie weiterhin in die Schweiz holen können.
Mit 20 zu 18 Stimmen und mit vier Enthaltungen lehnte der Ständerat am Mittwoch zwei gleich lautende Motionen der SVP-Fraktion und von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) ab, beide mit dem gleichen Stimmenverhältnis.
Beide forderten ein Verbot für vorläufig Aufgenommene, ihre Familien in die Schweiz zu holen. Der Nationalrat hatte die Motion der Fraktion gutgeheissen. Mit dem Doppel-Nein sind beide Vorstösse nun aber vom Tisch.
«Es geht um Abschreckung»
Der Ständerat folgte der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Familiennachzüge, von denen nur wenige bewilligt würden, eigneten sich schlecht, um die Zuwanderung zu steuern, sagte Sprecher Stefan Engler (Mitte/GR). Ein Verbot würde dem Recht auf Achtung des Familienlebens und des Privatlebens zuwiderlaufen.
Betroffen seien vor allem Frauen und Kinder, etwa hundert im Jahr, fügte Pierre-Yves Maillard (VD/SP) hinzu. Und ihr Aufenthalt in der Schweiz sei geregelt. «Es geht um Abschreckung», stellte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) fest, und diese treffe den innersten Kern der menschlichen Beziehungen.
«Kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht»
Esther Friedli (SVP/SG) begründete die Forderung mit der anhaltenden Zuwanderung. «Es leben über 9 Millionen Menschen im Land, und die Tendenz ist steigend.» Dabei spiele der Familiennachzug eine entscheidende Rolle. Vorläufig Aufgenommene hätten kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und müssten die Schweiz verlassen.
Die Motion sei zu starr formuliert, greife aber ein Thema auf, das geprüft werden müsse, ergänzte Daniel Fässler (Mitte/AI). Mit möglichen Einschränkungen beim Familiennachzug habe sich die Kommission nicht eingehend beschäftigt, sagte Matthias Michel (FDP/ZG). «Zu viele Fragen bleiben offen.»
«Keine Zeichen»
«Der Auftrag der Motionen ist klipp und klar», sagte Justizminister Beat Jans. Diese verletzten die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Um ihre Familie in die Schweiz holen zu können, müssten vorläufig Aufgenommene ausgesprochen strenge Kriterien erfüllen. «Wir sind strenger als die meisten Länder.»
Der Status «vorläufig aufgenommen» sei für Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge geschaffen worden, sagte Jans. «Weil man sie nicht ins Heimatland zurückführen kann, sind sie legal hier.» Ein Zeichen zu setzen, sei nicht nötig, sagte Jans. «Was wir brauchen, sind konkrete Lösungsvorschläge.» (sda/lab)
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mil1977
Sollen bleiben wo sie sind. Will keinen einzigen von denen auch nur eine Sekunde in der Nähe von meiner Familie sehen und lebenslang mit Sozialhilfe finanzieren.
Sonnenliebe
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