Kommission knapp für regelmässige Prüfung der Lohngleichheit
©Symbolbild: Keystone
Grosser Rat
Basel-Stadt

Kommission knapp für regelmässige Prüfung der Lohngleichheit

04.10.2024 16:50

Baseljetzt

Mit sieben zu sechs Stimmen hat sich die zuständige Kommission des Grossen Rates für Lohngleichheitsanalysen in Basel ausgesprochen. Das neue Gesetz soll für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten.

Der am Freitag veröffentlichte Entscheid der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) fiel knapp mit sieben zu sechs Stimmen. Die Diskussion habe sich vor allem um die Fragen bewegt, ob ein solches Gesetz in Basel-Stadt nötig sei oder ob der Kanton damit seine Kompetenzen überschreite, heisst es.

Motion der SP gab den Anstoss

Auf Bundesebene gilt die Pflicht für Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden. Die Forderung, die Minimalgrenze im Kanton Basel-Stadt auf 50 Mitarbeitende zu senken, hat die SP mit einer Motion eingebracht. Damit würde der Kanton Basel-Stadt über eine strengere Gesetzesregelung verfügen als der Bund.

Gemäss Gesetzesentwurf wären die Firmen verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Was ist eine Lohngleichheitsanalyse?

Seit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes müssen bundesweit Betriebe mit über 100 Mitarbeitenden regelmässig Lohngleichheitsanalysen durchführen. Eine unabhängige Stelle muss diese dann überprüfen. Konkret geht es bei der Analyse darum, ob einer Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Lohn bezahlt wird als ihrem Arbeitskollegen (oder umgekehrt).

Bürgerliche gleisten Rechtsgutachten auf

Der Arbeitgeberverband und mit ihm Parlamentarier:innen der bürgerlichen Fraktionen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Arbeitnehmerschutz ausschliesslich in Bundeskompetenz liege und der Kanton diesbezüglich keine Kompetenzen zum Erlass eines eigenen Gesetzes habe.

Sie liessen diese These durch ein Rechtsgutachten von Rechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich und der Arbeitsrechtlerin Regula Hinderling untermauern. In einer rechtlichen Stellungnahme kam das Generalsekretariat des Basler Präsidialdepartements indes zum Schluss, der Erlass des kantonalen Gesetzes sei nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht und der Kanton überschreite damit seine Kompetenzen nicht.

Der Bericht der Kommission und der Gesetzesentwurf geht nun zur Beratung an den Grossen Rat. (sda/lef)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

09.10.2024 14:51

bg90

Top! Wer schaut zu den arbeitenden Leuten? Richtig, wie immer: die Linken.

„Bürgerliche“ schauen hingegen lediglich dass es denen, die eh schon haben gut geht.

Wäre schön, wenn die ganze Schweiz wie Basel ticken würde. Zuviele gehen den „Bürgerlichen“ auf den Leim, obwohl diese Nichts für sie machen & sämtliche Probleme, die wir Normalsterblichen haben, verschärfen.

0 0
06.10.2024 14:13

Felice

def.i.o

0 0

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.