Kommission ist gegen Steuersenkung für E-Autos
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Landrat
Baselland

Kommission ist gegen Steuersenkung für E-Autos

03.04.2024 17:33 - update 03.04.2024 18:55

Baseljetzt

Innerhalb der Landratskommision wurde die Frage nach Steuerermässigungen für Ökofahrzeuge kontrovers diskutiert. Ganz knapp entschied sie sich nun, die Teilrevision des entsprechenden Gesetzes abzulehnen.

Die Baselbieter Regierung gab im Juli 2023 bekannt, dass sie die Steuern für emmissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeige senken wolle. Sie hat dazu eine Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an den Landrat überwiesen.

Stichentscheid des Präsidenten

In der vorberatenden Kommission war die Vorlage umstritten. Die Mitglieder taten sich schwer, wie aus ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht. Kontrovers diskutiert wurden vor allem Zielsetzung und Zielerreichung der geplanten Gesetzesänderung sowie die Weiterführung und der Ausbau der bereits bestehenden staatlichen Lenkung. Der Entscheid gegen die Revision fiel mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Florian Spiegel (SVP).

«Viele Mitglieder hätten den Hebel der mit der Vorlage beabsichtigten Lenkungswirkung als derart kurz eingeschätzt, dass sich eine Gesetzesanpassung fast nicht lohne», heisst es weiter. Denn die Motorfahrzeugsteuer mache nur einen kleinen Anteil an den Gesamtkosten eines Fahrzeugs aus.

Parlament entscheidet abschliessend

Mit der Revision des Gesetzes sollen elektrische und Wasserstoff-Fahrzeuge zusätzlich gefördert werden, so die Regierung. Auch sollen neu nebst Personenwagen, Lastwagen und Sattelschleppern auch Lieferwagen und Motorräder gefördert werden.

Vorgesehen ist gemäss Regierung, dass der Bonus für emissionsarme Personenwagen von 300 auf 450 Franken erhöht werden soll. Autos mit reinem Elektro- und Wasserstroffantrieb und Hybridfahrzeug sollen diese Ermässigung erhalten, sobald sie in Verkehr gesetzt werden sowie für die drei Folgejahre.

Bei Lieferwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb sollen neu Steuerermässigungen von 450 Franken für die ersten vier Jahre gewährt werden – für Lastwagen und Sattelschlepper mit solchen Antrieben ist eine Steuerreduktion von 75 Prozent für sechs Jahre vorgesehen. Das letzte Wort dazu hat der Landrat. (sda/lef)

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