Konfiszierung von Russen-Geldern: So einfach geht das nicht
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International

Konfiszierung von Russen-Geldern: So einfach geht das nicht

15.02.2023 13:47

Baseljetzt

Die Konfiszierung privater russischer Vermögen würde gegen die Schweizer Verfassung und internationale Verpflichtungen verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe.

Dürfen russische Gelder für den Wiederaufbau der vom Angriff zerstörten ukrainischen Städte verwendet werden? Diese Frage wird im In- und Ausland diskutiert. Eine Arbeitsgruppe, die der Bundesrat nach Diskussionen über diese Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau in der Ukraine eingesetzt hat, hat in einem Bericht erste Antworten geliefert.

Enteignung sei nicht zulässig

Für den Bundesrat ist klar, Russland habe mit dem Angriff internationales Recht verletzt und sei grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Schäden wiedergutzumachen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geldern zu klären, welche die Schweiz zurzeit aufgrund der Sanktionen gegen Russland gesperrt hat. Nach jüngsten Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sind es rund 7,5 Milliarden Franken und 15 Liegenschaften.

Die interne Expertengruppe kam nun zum Schluss, dass die Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft ohne Entschädigung nach Schweizer Recht nicht zulässig sei, wie es in der Mitteilung des Bundesrates hiess. Das Einziehen von eingefrorenen privaten Vermögenswerten widerspräche der Bundesverfassung und der geltenden Rechtsordnung, und es verletze internationale Verpflichtungen der Schweiz. Andere Staaten kannten ähnliche verfassungsmässige Rechte und Garantien.

Einziehung von Währungsreserven

Auf internationaler Ebene würden auch Möglichkeiten diskutiert, Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie weiteres russisches Staatseigentum einzuziehen, schrieb der Bundesrat. Geprüft würden auch schärfere Strafnormen für sanktionierte Personen, die Sanktionen verletzten.

«Die Schweiz verfolgt die Überlegungen und beteiligt sich an den Diskussionen, um ihre Sichtweise einzubringen», schrieb der Bundesrat. Die Verwaltung werde die Regierung regelmässig über die internationalen Entwicklungen informieren. Der Bundesrat bekräftigte zudem die Absicht, die Ukraine auch weiterhin zu unterstützen.

Aussenminister Ignazio Cassis hatte die gesperrten Vermögenswerte im Januar in Interviews eine wichtige Finanzierungsquelle für den Wiederaufbau in der Ukraine genannt. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass der Schweiz die rechtlichen Grundlagen fehlten dafür.

Schweizer unter Druck

Cassis sah die Schweiz damals unter Druck, auch mitzumachen, wenn die russischen Vermögen, die auf der Welt verteilt sind, für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden sollen. «Es gibt schon international Druck, dass sich alle Staaten daran beteiligen, also auch wir», sagte er.

Kritisiert wurde die Idee unter anderem in Bankenkreisen. Eine Einschränkung der Eigentumsgarantie und der Rechtssicherheit könnte der Anfang vom Ende des Schweizer Finanzplatzes sein, wurde befürchtet.

Und im Parlament erhielt die Forderung der SP nach einem Einzug der Vermögen von sanktionierten Personen aus Russland und Belarus im Juni 2022 mit 78 zu 103 Stimmen keine Mehrheit. SVP, FDP und die meisten Mitglieder der Mitte-Fraktion lehnten den Vorstoss ab. (sda/fra)

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16.02.2023 08:37

mil1977

Seit einem Jahr werden von Russland Zivilisten ermordet, ausgeplündert und ganze Städte verwüstet, aber man sieht in der militärischen Unterstützung der Ukraine durch den Westen eine Provokation. Soviel Champagner–Flaschen passen gar nicht in den Kühlschrank die man trinken möchte, wenn dieses Gebilde Russland samt seiner Bevölkerung vollständig kollabiert.

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