
«Kratzt an Gewaltenteilung»: Landrat lehnt gerichtliche Kontrolle von Beschlüssen ab
Baseljetzt
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative» mit 53 zu 25 Stimmen bei drei Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Nun entscheidet die Bevölkerung.
Für die SP beantragte Fraktionssprecherin Simone Abt, die Empfehlung im Landratsbeschluss auf Ablehnung zu ändern, was der Landrat mit 52 zu 27 Stimmen ohne Enthaltungen annahm. Weiter mahnte Abt vor «gewaltigem Aufwand» und der Hemmung des demokratischen Prozesses.
Mit der angestrebten Verfassungsänderung soll das Kantonsgericht künftig als Verfassungsgericht kantonale Erlasse einer abstrakten Normenkontrolle unterziehen können. Das bedeutet, dass diese noch vor ihrer Umsetzung angefochten werden können, wenn ein Verdacht auf Verletzung von übergeordnetem Recht geltend gemacht wird.
Initiative: Gericht soll Beschlüsse prüfen können
Die Initiative aus dem Umfeld von FDP, SVP und Gewerbeverband war im Oktober 2024 mit 5921 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Regierung empfiehlt sie zur Ablehnung ohne Gegenvorschlag. Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission empfahl sie mit Stichentscheid von Präsident Dominique Erhart (SVP) noch knapp zur Annahme. Nun wird die Bevölkerung über das Geschäft entscheiden.
Die SVP zeigte sich laut Fraktionssprecherin Jacqueline Wunderer überzeugt, dass bei Beschlüssen, die gegen übergeordnetes Recht verstossen, der Rechtsweg möglich sein müsse. Die abstrakte Normenkontrolle sei die bessere Alternative, als auf konkrete Fälle zu warten und diese dann vor Bundesgericht zu bringen.
Die FDP war geteilter Meinung, wie Sprecher Alain Bai ausführte. Es sei am Ende die Frage einer Abwägung. Béatrix von Sury sagte als Sprecherin der Mitte, das Anliegen kratze an der Gewaltenteilung. Durch die abstrakte Normenkontrolle könnten demokratisch gefällte Entscheide wieder aufgehoben werden. Die Fraktionssprechenden von Grünen-EVP und GLP sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus. (sda/vaz)
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