Landrat sagt Ja zu Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr
©Bild: Keystone
Euroairport
Baselland

Landrat sagt Ja zu Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr

30.03.2023 13:42

Baseljetzt

Der Landrat hat am Donnerstag der Eigentümerstrategie zum Euroairport zugestimmt. Darin geht es unter anderem um das Flugverbot in der Nacht.

Der Baselbieter Landrat hat der Strategie mit 67 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Neu ist darin das strategische Ziel eines Nachtflugverbots zwischen 23 Uhr und 6 Uhr festgehalten. Ausnahmen sollen bei der Expressfracht möglich sein.

Sämtliche Fraktionen begrüssten grundsätzlich die Eigentümerstrategie beziehungsweise das Ziel eines Nachtflugverbots. Zu reden gab jedoch die Frage, welche hängigen Vorstösse zur Lärmthematik damit abgeschrieben werden sollen.

Anträge der Grünen und EVP

Die Fraktion Grüne-EVP stellte mehrere Änderungsanträge. Eine Motion zur Nachtflugsperre wollte sie stehen lassen werden, ebenso zwei Postulate für eine Risikoanalyse und eine Umweltverträglichkeitsprüfung zum EAP. Das Kantonsparlament stimmte diesen Anträgen zu.

Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, ein Postulat für Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Todesfällen abzuschreiben. Die vorberatende Kommission hatte beantragt, diesen Vorstoss stehen zu lassen. Die Mehrheit des Landrats folgte der Kommission und lehnte den Antrag der SVP ab.

Eine Strategie zur Kenntnisnahme

Alle vier Jahre wird die Eigentümerstrategie zum Flughafen Basel-Mülhausen dem Kantonsparlament zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Kanton Basel-Landschaft ist zwar nicht finanziell am EAP beteiligt, nimmt aber mit seinen beiden Verwaltungsratsmitglieder Einfluss auf die strategische Führung. Dabei übt das Kantonsparlament die Oberaufsicht über die Beteiligungen aus. (sda/mal)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.