
Landrat verschiebt Traktandum – SVP tobt
Baseljetzt
In seiner Sitzung vom 12. Juni hat der Landrat entschieden, die Behandlung einer Initiative auf nach den Sommerferien zu verschieben. Jetzt tobt die SVP und geht vors Kantonsgericht.
Der Landrat hatte mit 43 zu 37 Stimmen beschlossen, die Initiative «Prämienabzug für alle» erst nach den Sommerferien zu behandeln. Wie die SVP in einer Mitteilung schreibt, sei damit klar, dass die verfassungsrechtlich vorgegebene Frist von 18 Monaten für die Behandlung einer formulierten Gesetzesinitiative nicht eingehalten werden kann. Das sei Willkür und ein «vorsätzlicher und bewusster» Verstoss gegen § 29 Abs. 2 der Baselbieter Verfassung, wie die SVP schreibt.
Recht auf Abstimmung innert Frist
Die Volksinitiative zielt darauf ab, sämtliche selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom steuerbaren Einkommen abziehen zu können – eine spürbare Entlastung für den Mittelstand, so die SVP. Da kein Gegenvorschlag rechtzeitig erarbeitet wurde, müsse die Initiative nun ohne Alternative vors Volk kommen.
Die Partei hat deshalb das Kantonsgericht angerufen und verlangt, dass dieses einen verbindlichen Abstimmungstermin festlegt. Parteipräsident Peter Riebli ist zuversichtlich, dass das Gericht die Verfassung wahren wird. (pch)
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Brunoe
Da muss man sich schon fragen, ob in der Behörde geschlafen wird? Es wäre ja nicht zum ersten mal.