
Landratsmitglieder erhalten bei längerer Verhinderung weiterhin keine Vertretung
Baseljetzt
Der Baselbieter Landrat führt keine kantonale Stellvertreter-Regelung für Mitglieder mit Mutterschaftsurlaub oder längerer Krankheit ein. Er lehnte am Donnerstag eine entsprechende Verfassungsänderung knapp ab.
Der Landrat sprach sich in seiner Parlamentssitzung vom Donnerstag mit 41 zu 39 Stimmen gegen die Verfassungsänderung aus. Somit scheiterte der bereits dritte Kommissionsvorschlag zu diesem Geschäft.
Graben zwischen Links und Bürgerlichen
Mit der Ablehnung dieser Verfassungsänderung wurde auch eine entsprechende Änderung des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung für das Parlament obsolet. Wie sich bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen abgezeichnet hatte, waren die Fraktionen SP, Grüne-EVP und GLP für eine solche Stellvertreter-Regelung, während SVP, FDP und Mitte sich dagegen aussprachen.
Das Parlament hatte das Geschäft bereits zweimal an die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) zurückgewiesen. In ihrem dritten Bericht schlug die JSK vor, dass sich Ratsmitglieder, die wegen Mutterschaftsurlaub, Unfällen oder längeren Krankheiten während drei bis sechs Monaten im Parlament fehlen, durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können.
Langes Kapitel geschlossen
Mit dem Nein zum Kommissionsvorschlag endet eine bereits mehrjährige Debatte. Die kantonale Stellvertreterlösung geht auf einen Vorstoss der damaligen GLP-Landrätin Regula Steinemann aus dem Jahr 2019 zurück. Mit 50 zu 27 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss der Landrat am Donnerstag, diese Motion abzuschreiben.
Und was denkst du?
(sda/daf)
Mehr dazu
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare
Dein Kommentar
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise
Kommentare lesen?
Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.
spalen
unverständliche entscheidung