MDMA-Kurier muss über vier Jahre ins Gefängnis
Drogenprozess
Basel-Stadt

MDMA-Kurier muss über vier Jahre ins Gefängnis

02.10.2023 13:28 - update 02.10.2023 13:30
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

21 Pakete mit gesamt fast 100 Kilo MDMA werden einem 66-jährigen Holländer angelastet. Diese hat er aus der Niederlande in die Schweiz transportiert und sie von Basler Poststellen aus in die USA versendet.

«Tatsächlich sind Sie nicht der Drogenbaron, das ist unbestritten. Dennoch haben Sie tatkräftig auf den unteren Stufen mitgemischt.» Klare Worte des Richters am Montag am Basler Strafgericht gegenüber dem Schuldigen.

Kurz darauf steht das Urteil fest: Für vier Jahre und drei Monate muss der 66-Jährige Holländer nun hinter Gitter. Dies, weil er im Sommer 2019 und 2020 während zweier Phasen Pakete mit hohem MDMA-Gehalt von Holland in die Schweiz gefahren hat und diese dann im Namen von fiktiven Absendern in die USA versandte.

Der Schuldige und seine Verteidigung haben sich auf seine Naivität gestützt. Er dachte, es seien Nahrungsergänzungsmittel, die er in die Schweiz transportiert, argumentierte der Angeklagte. Für das Gericht ist das eine Schutzbehauptung. Denn die Beweisdichte, die vorhanden ist, würde klar gegen den Drogenkurier sprechen. Es liegen Radarbilder, Hotelreservationen in der Grenzregion und Überwachungsbilder verschiedener Poststellen vor.

Urteil stoisch zur Kenntnis genommen

Da hätten seine spärlichen Angaben, die wenn, dann widersprüchlich gewesen seien, auch nicht geholfen, befand das Strafgericht. Es sprach den Holländer für 21 von 43 versandten Pakete schuldig gesprochen. Inhalt der Pakete: rund 100 Kilogramm MDMA.

Da mehrere Qualifikationsgründe (Bandenmässigkeit, Gewerbsmässigkeit und die Gefährdung der Gesundheit) gegeben sind, sieht das Gesetz eine Freiheitstrafe von fünf Jahren vor. Die Drogenbande habe ihn als Transporteur solch grosser Drogenmengen mit einem grossen Vertrauen ausgestattet. Da er ein älterer Herr sei, wirke er auch nicht so auffällig. Strafmildernd seien das fortgeschrittene Alter des 66-Jährigen, sein Gesundheitszustand und die bereits abgesessene Haft in Frankreich, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus.

Anders als während des Prozesses am letzten Donnerstag hat der schuldig Gesprochene das Urteil am Montag stoisch zur Kenntnis genommen. Er kann gegen den Schuldspruch Berufung einlegen.

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