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Meinungsumfragen und Werbung müssen in Zukunft besser gekennzeichnet werden
©Symbolbild: Pixabay/andibreit
Journalismus
Schweiz

Meinungsumfragen und Werbung müssen in Zukunft besser gekennzeichnet werden

30.12.2024 13:47 - update 30.12.2024 14:26

Baseljetzt

Der Schweizer Presserat hat die Richtlinie rund um die Berichterstattung bei Meinungsumfragen überarbeitet. Ab 2025 muss das Publikum besser über die gezeigte Umfrage informiert werden.

So müsse mindestens angegeben werden, wie viele Personen befragt wurden und ob die Umfrage repräsentativ sei, teilte der Presserat am Montag mit. Ist die Umfrage repräsentativ, sei es zudem erforderlich, den Fehlerbereich zu benennen. Auch müssen die Redaktionen dem Publikum die zentralen Inhalte der Fragen der Meinungsumfrage mitteilen.

Kennzeichnung von Werbung

Ebenfalls auf das neue Jahr hin werde die revidierte Richtlinie zur «Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung» in Kraft treten. Diese richte sich primär an die Verlage, die die Werbung akquirieren, hiess es weiter. Der Presserat passe sich der Schweizerischen Lauterkeitskommission und dem Verband Schweizer Medien an, die bisher striktere Linien gefahren seien. Künftig fordern alle drei Organisationen denselben Grundsatz ein.

Neu verlange der Presserat auch, dass nicht-redaktionelle Beiträge, die im Umfeld redaktioneller Beiträge erscheinen, eindeutig gekennzeichnet seien und in erkennbar anderer Gestaltung daherkommen. Bisher wurde nur eine der beiden Massnahmen verlangt.

Diese Richtlinien sei existenziell für die Medien und die Glaubwürdigkeit des Journalismus, so der Presserat. Neuste Forschung habe gezeigt, dass es nicht reiche, wenn Werbebeiträge mit «Paid Content» oder «Verlagsbeilage» beschriftet sind, sich ansonsten bezüglich Gestaltung aber nicht von den redaktionellen Seiten unterscheiden. (sda/stz)

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Kommentare

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01.01.2025 04:43

Sonnenliebe

👏👏

1 0
31.12.2024 08:32

spalen

sinnvolle entscheidung die hilft die angriffe wegen glaubwürdigkeit abzuwehren

2 0

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