
Menschenrechtsgerichtshof verurteilt die Schweiz im Fall Semenya
Baseljetzt
Die Schweiz hat die Rechte der südafrikanischen Sportlerin Caster Semenya verletzt. Die Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat den Entscheid von 2023 zu Ungunsten der Schweiz bestätigt. Das Urteil wurde am Donnerstag eröffnet.
Semenya, die seit 2018 von Wettkämpfen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigerte, ihren Testosteronspiegel zu senken, wurde ein faires Verfahren verweigert, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Der Gerichtshof verurteilte die Schweiz im Urteil der Grossen Kammer wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Er erklärte jedoch die Beschwerden von Semenya für unzulässig, die Verstösse gegen ihr Recht auf Privatsphäre und auf einen wirksamen Rechtsbehelf angeprangert hat und sich als Opfer von Diskriminierung sieht.

Vor zwei Jahren hatte die erste Instanz des EGMR die Beschwerde von Semenya in mehreren Punkten gutgeheissen. Insbesondere stellte sie fest, dass Semenyas Recht auf Achtung der Privatsphäre in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot durch die Richtlinien des internationalen Verbands World Athletics (WA) verletzt werde.
Das Urteil richtete sich gegen die Schweiz, weil das Bundesgericht als letzte nationale Instanz über den Fall entschieden hatte. Semenya hatte den Entscheid vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der seinen Sitz ebenfalls in Lausanne hat, an das höchste Schweizer Gericht weitergezogen. (sda/daf)
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