
«Er ist unberechenbar»: Staatsanwaltschaft fordert Verwahrung für Nasenweg-Täter
Leonie Fricker
Im Sommer 2024 hat ein Mann am Nasenweg eine Seniorin mit mehreren Messerstichen getötet. Es handelt sich mutmasslich um eine Wiederholungstat. Am Mittwoch war der erste Prozesstag – Baseljetzt berichtete live.
Am Strafgericht in Basel war das Interesse am Mordprozess am Mittwoch wie erwartet gross. Die Ränge im Saal, in dem sich der 33-jährige verurteilte Doppelmörder den Fragen des Gerichts stellen musste, waren voll besetzt. Der Beschuldigte R. M.* zeigte sich durchgehend wortkarg, nervös und kaum greifbar. Seine Stimme war leise, seine Antworten teilweise kaum verständlich. Immer wieder wich er den Fragen des Gerichts aus und schwieg stattdessen.
R. M. lebe in einer Parallelwelt
Aus den Besucherreihen ertönte inmitten der Stille wiederholt Schluchzen, es flossen auch Tränen. Mehrere Mitglieder der Opferfamilie waren beim Prozess anwesend und sahen dort erstmals den psychisch kranken Mann, der im Sommer 2024 mutmasslich einen Teil ihrer Familie ausgelöscht hatte. Das Tötungsdelikt am Nasenweg bestritt der Beschuldigte nicht – er zeigte sich geständig. Für sich selbst sieht er eine geschlossene Massnahme ohne Ausgänge vor und bezeichnete sich vor Gericht als «extrem gefährlich».
Mehrere Gutachten kamen zum Schluss, dass die Tat im August 2024 eine Folge seiner paranoiden Schizophrenie gewesen sei. Er erlebe im Wahn eine Parallelwelt, die für gesunde Menschen nicht zugänglich sei. Nach dem Doppelmord im Jahr 2014 wurde er in den Massnahmenvollzug der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) eingewiesen. Dort gelang es ihm, über längere Zeit eine doppelte Buchführung aufrechtzuerhalten und seine Wahnvorstellungen gegenüber den Ärztinnen und Ärzten zu verbergen. Dies habe ihn «unberechenbar» gemacht, so die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft fordert Verwahrung
Die Staatsanwaltschaft stuft den 33-Jährigen als schuldunfähig ein und beantragte am Mittwoch eine ordentliche Verwahrung. Die Voraussetzungen für eine stationäre therapeutische Massnahme seien nicht gegeben – auch, weil das psychiatrische Gutachten gezeigt habe, dass der Beschuldigte nicht in der Lage sei, über sein Wahnsystem zu sprechen. Eine lebenslange Verwahrung schliesst die Staatsanwaltschaft aus, da das Gutachten nicht abschliessend habe klären können, ob der Beschuldigte künftig therapierbar ist, etwa mittels Elektrokrampftherapie.
Der Verteidiger hingegen lehnte eine Verwahrung für seinen Mandanten ab. Er betonte, der Beschuldigte sei schwer psychisch erkrankt. Sein schizophrenes Denken habe irgendwann die Oberhand gewonnen, und die Tat sei innerhalb seiner Wahnwelt «alternativlos» gewesen. R. M. habe eine Chance verdient, dass alles unternommen werde, um seine Symptomatik zu lindern. Sein Mandant habe sich gegenüber einer Elektrokrampftherapie offen gezeigt. Mit der Anklage wegen Mordes zeigte sich der Verteidiger weiter nicht einverstanden und plädierte dafür, von einem Tötungsdelikt durch einen «schwer kranken Menschen» auszugehen. Er beantragte am Mittwoch eine therapeutische Massnahme.
Die ganze Verhandlung gibt es im Ticker zum Nachlesen. Das Urteil wird am Freitag um 11 Uhr erwartet.
Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
* Name der Redaktion bekannt
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