Mordfall Ilias (†7): Täterin scheitert vor Bundesgericht
Baseljetzt
Die Rentnerin, die im März 2019 einen Siebenjährigen in Basel tötete, wird verwahrt. Die Frau zog bis vors Bundesgericht und forderte ihre Freilassung.
Im März 2019 hat sie in Basel einen siebenjährigen Buben mit Messerstichen in den Hals ermordet. Am Mittwoch hat das Bundesgericht die Verwahrung der Seniorin bestätigt. Die Frau wollte, dass das Strafverfahrens gegen sie eingestellt wird und forderte eine Haftentschädigung.
Die Vorinstanz ging aufgrund von Gutachten von einer anhaltenden wahnhaften Störung und damit von der Schuldunfähigkeit der Verurteilten aus. Dies hält das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Weil eine stationäre therapeutische Massnahme nichts gebracht hätte, war eine Verwahrung zulässig.
Die Seniorin beteuerte vor Bundesgericht einmal mehr, an keiner psychischen Erkrankung zu leiden. Das Gutachten sei ein «Zweckgutachten» gewesen. Sie verlangte eine «rechtsstaatliche Aufklärung» der Ursache für ihre Tat, da sie Opfer behördlicher Intrigen sei und sich in einem Notstand befunden habe.
(sda/lef)
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