Falkenvergifter ist vor Gericht geständig
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Strafgericht
Basel-Stadt

Falkenvergifter ist vor Gericht geständig

15.12.2023 06:29 - update 15.12.2023 14:24

Baseljetzt

Ein Taubenzüchter musste sich am heutigen Freitag vor dem Strafgericht verantworten. Er soll mit vergifteten Tauben Wanderfalken und Mäusebussarde getötet haben. Der Beschuldigte gestand seine Taten.

Der vorbestrafte Mann gab zu, sogenannte Kamikazetauben mit hochgiftigem Pestizid gegen die Greifvögel präpariert haben. «Ich habe überhaupt nicht über die Folgen nachgedacht – es tut mir sehr leid», sagte der Bauarbeiter und Hobby-Taubenzüchter vor Gericht.

«Ich liebe alle Vögel, nicht nur meine». Ein Bekannter habe ihn auf die Idee gebracht, mehrmals Tauben mit Carbofuran zu bestreichen. Damit wollte er sich der Fressfeinde seiner serbischen Hochfliegertauben, mit denen er an Wettflügen teilnahm, entledigen.

Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft starben in den Jahren 2020 und 2021 mindestens sechs Wanderfalken und zwei Mäusebussarde in Basel an der vergifteten Beute. Dabei verendeten auch die Jungtiere der Falken, nachdem sie mit dem Köder gefüttert wurden.

Wanderfalken stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten des Bundes. Das sei ihm nicht bekannt gewesen, sagte der Taubenhalter. Die Vorwürfe gab er aber vollumfänglich zu. Einzig unklar ist nach seinen Aussagen, ob er zwei- oder viermal zur Tat schritt und die Tauben präparierte, was aber sowohl aus der Sicht der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung nicht erheblich ist.

Gefahr für Mensch und Tier in Kauf genommen

Der Beschuldigte gestand auch, im Jahr 2014 mit einem falschen Bombenalarm ein Fest eines Taubenzüchtervereins in Frenkendorf aufgelöst zu haben. Er alarmierte gemäss Anklageschrift von einer Telefonkabine in Basel aus die Baselbieter Polizei. Dabei mussten rund 300 Personen das Lokal räumen. Grund war ein Streit mit einem Vereinsmitglied. Auch diese Tat gab der Beschuldigte zu. Er sei an jenem Tag betrunken gewesen. «Ich schäme mich dafür. Was auch immer ich sagen würde – es gibt dafür keine Ausrede», sagte der Taubenhalter.

Die Staatsanwältin bezeichnete den Einsatz der vegifteten Kamikazetauben als einen Akt von «Egoismus und Ignoranz gegenüber dem Artenschutz». Es handle sich um eine Tierquälerei mit präziser Vorbereitung. Zudem habe der Beschuldigte in Kauf genommen, dass auch Kinder oder Hunde in Berührung mit den vergifteten Kadavern kommen könnten.

Allerdings sei ihm der – wenn auch späte – Sinneswandel anzuerkennen. Er übernehme die Verantwortung für seine Taten, was sich strafmildernd auswirke. Die Staatsanwältin plädierte daher für eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Beschuldigter will mit seiner Vergangenheit aufräumen

Der Verteidiger plädierte bei den Tatbeständen mit der Bombendrohung und der vergifteten Tauben für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten. Er schlug vor, dass das Gericht auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe prüfen könne. Er wies darauf hin, dass der Beschuldigte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe. «Es braucht viel, dass jemand so etwas aussagt – das habe ich als Verteidiger selten erlebt», sagte der Anwalt.

Zudem hätte sein Mandant die Anklage wegen Bombenalarm im Januar verjähren lassen können, was er aber nicht getan habe. «Es ist ihm ein grosses Anliegen, mit seiner Vergangenheit aufzuräumen», sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe wohl weniger aus Dreistigkeit als vielmehr «Einfalt» und Unwissen die Tauben präpariert. Zudem habe er auch persönliche Konsequenzen gezogen und die Taubenzucht, das Hobby seit seiner Kindheit, vollständig aufgegeben.

Angeklagt ist der ehemalige Taubenzüchter wegen falschen Alarms, Schreckung der Bevölkerung, mehrfacher Tierquälerei sowie wegen Vergehen gegen das Jagd-, Umweltschutz- und Chemikaliengesetz. Das Urteil wird nächsten Donnerstag eröffnet. (sda/mav)

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