Nach Demo-Busse: Tonja Zürcher zieht Urteil weiter
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1. Mai-Demo 2022
Basel-Stadt

Nach Demo-Busse: Tonja Zürcher zieht Urteil weiter

19.03.2023 12:15 - update 19.03.2023 15:45

Brendan Bühler

Tonja Zürcher war an der 1. Mai-Demo 2020 in Basel – trotz Corona-Regeln. Nun soll sie eine Busse bezahlen. Doch die Grossrätin zieht das Urteil weiter.

Eigentlich waren Demonstrationen am 1. Mai 2020 noch verboten. Wegen der Corona-Regeln. Doch einige liessen sich davon nicht abhalten und gingen dennoch auf die Strasse. Ende Januar diesen Jahres wurden Tonja Zürcher und weitere wegen Verstoss gegen die Covid-Verordnung verurteilt.

Doch die Basler Grossrätin zieht das Urteil aus erster Instanz weiter, wie sie gegenüber Baseljetzt sagt. «Der eine Grund ist, dass der europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden hat, dass das Demonstrationsverbot unverhältnissmässig war», sagt Zürcher

Nach Demo-Busse: Tonja Zürcher zieht Urteil weiter
Ein Demonstrationszug bewegt sich durch die Stadt in Basel am Freitag, 1. Mai 2020. Bild: Keystone

Demnach hätte man am 1. Mai 2020 eigentlich demonstrieren dürfen, und die Busse sei nicht zu rechtfertigen. Zürcher sagt: «Wir müssen es klären, denn wir wissen nicht wann die nächste Pandemie oder den nächsten Notstand kommt.»

Der zweite Grund sind die mit dem Verfahren verbunden Kosten, die über die 100 Franken der Busse hinausgehen. Die Abwälzung der Verfahrenskosten ist der Grossrätin ein Dorn im Auge.

Demokratie in Gefahr

Es geht Zürcher darum, zu klären, ob diese Praxis in Ordnung ist. Zürcher: «Das ist wichtig, weil die Abwälzung der Verfahrenskosten dazu führt, dass es ein Risiko ist, die Meinung auf der Strasse zu vertreten.» Wen man abgeschreckt werde, zu demonstrieren, sei die Demokratie in Gefahr.

Eva Jaqueira, Zürchers Anwältin, sagt mit Blick auf die Covid-Verordnung: «Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit dürfen nicht so leichtsinnig eingeschränkt werden.» Zudem hätte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pandemie ohne solch drastischen Massnahmen eingeschränkt werden können.

Etwa mit Schutzmasken. Zum Zeitpunkt der Demonstration mit rund 400 Teilnehmer:innen waren die Läden wieder offen, aber nicht alle Massnahmen aufgehoben. Die damalige Verordnung untersagte aber Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen. Nun, da Zürcher Berufung einlegt, geht der Fall an die nächste Instanz.

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20.03.2023 08:27

DAH1

wer nicht hören will muss fühlen. Diese Frau muss die Busse bezahlen. wer das Rechtssystem zur Schnecke machen will solle eine auf den Deckel bekommen. Gewöhnliche Bürger hätten keine Chance vor Gericht aber Parlamentarierinnen glauben sie können machen und tun was sie wollen.

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19.03.2023 14:32

sali

Recht ist Recht da gibt es keine Ausnahme soll sie die Bzsse bezahlen und nicht noch das ganze Rechtssystem belasten mit allen Kosten

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