National- und Ständerat uneins bei Dauer der Rekrutenschulen
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Armee
Schweiz

National- und Ständerat uneins bei Dauer der Rekrutenschulen

15.09.2025 20:31

Baseljetzt

Die Dauer der Schweizer Rekrutenschulen soll flexibler werden. Darin sind sich die Räte einig. Noch uneins sind sie sich aber bei der Frage, ob im Gesetz eine Mindestdauer für diese Grundausbildung festgeschrieben werden soll.

Bei der Beratung einer vom Bundesrat vorgelegten Änderung des Militärgesetzes hat sich der Nationalrat am Montag für die Formulierung ausgesprochen, dass die Rekrutenschule künftig «längstens» 18 Wochen dauert. Derzeit dauert sie prinzipiell 18 Wochen.

Schon bisher erlaubte das Recht, dass der Bundesrat für Formationen mit einem besonderen Ausbildungsbedürfnis eine um höchstens sechs Wochen kürzere oder längere Dauer vorsehen kann. Der Nationalrat will nun weiter ins Gesetz schreiben, dass die Landesregierung für bestimmte Funktionen wie etwa jene des Truppenkochs eine kürzere Dauer festlegen kann.

Damit setzte sich im Nationalrat die Meinung durch, dass es im Gesetz keine Limitierung gegen unten brauche, wie der Sprecher der vorberatenden Kommission, Jean-Luc Addor (SVP/VS), erklärte.

Auch im Ständerat hiess es bei der Beratung der Gesetzesänderung im Juni, dass eine flexiblere Gestaltung des Militärdienstes richtig sei. Das sagte der Sprecher der vorberatenden Kommission in der kleinen Kammer, Werner Salzmann (SVP/BE). Es brauche aber zur Gewährleistung der Wehrgerechtigkeit eine Mindestdauer im Gesetz.

Ja zu Digitalisierung der Kommunikation

Die genannte Bestimmung gehört zu einer ganzen Reihe von Änderungsvorschlägen, mit welchen der Bundesrat die Rekrutenschulen und die Wiederholungskurse flexibler und milizfreundlicher ausgestalten will.

Wie schon im Ständerat unbestritten waren am Montag Vorschläge für einen verbesserten Schutz der Armee vor Cyber-Bedrohungen. Ebenfalls Ja gesagt hat der Nationalrat – wie der Ständerat – zu Vorschlägen zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Armee und ihren Angehörigen.

Längerfristig soll dieser Schriftverkehr vollkommen elektronisch ablaufen. Dazu sollen digitale Informationsplattformen geschaffen werden.

Unbestritten war weiter, dass die Armee künftig im Krieg oder bei Assistenzdiensten auch beispielsweise Strom, Daten und Funkfrequenzen und gewisse Dienstleistungen requirieren können soll. Gemeint ist damit, diese für militärische Zwecke zu beschlagnahmen und zu nutzen. Heute ist das etwa bei Fahrzeugen möglich.

Höchstens 18 bewaffnete Soldaten im Ausland

Zu reden gab hingegen am Montag im Nationalrat der bundesrätliche Vorschlag, eine höhere Zahl bewaffneter Angehöriger der Armee (AdA) für länger als drei Wochen dauernde Einsätze im Ausland aufbieten zu können. Dies ohne Genehmigung der Bundesversammlung.

Der Ständerat will die Zahl nicht beschränken. Der Nationalrat will die Anzahl dieser AdA wie der Bundesrat von heute zehn auf künftig höchstens 18 erhöhen.

Die gleiche Linie wie der Bundesrat nimmt der Nationalrat auch zu Kompensationsgeschäften bei Rüstungsbeschaffungen ein. Er ist einverstanden, dass neu knappe Grundzüge im Militärgesetz verankert werden. Anders als der Ständerat will er aber nicht explizit im Gesetz festschreiben, welche Wirtschaftsbereiche für Kompensationsgeschäfte in Frage kommen.

Mehr Flexibilisierung beim Personalbestand

Schliesslich sprach sich der Nationalrat auch dafür aus, eine Bestimmung zum Soll- und Effektivbestand der Schweizer Armee abzuändern. Bisher lautet sie, dass die Armee über einen Sollbestand von 100’000 AdA und einen Effektivbestand von höchstens 140’000 Dienstpflichtigen hat.

Künftig soll sie einen Sollbestand von mindestens 100’000 Militärdienstpflichtigen und einen Effektivbestand haben, «der geeignet sich, den Sollbestand jederzeit sicherzustellen».

Nein sagte der Nationalrat damit zu einem Vorschlag des Bundesrats, den Effektivbestand beispielsweise in bedrohlichen Lagen in einer Übergangzeit von jeweils fünf Jahren überschreiten zu dürfen.

SP und Grüne scheiterten mit einem Nichteintretensantrag zu diesem Teil der Vorlage. Es handle sich um ein Manöver zur Schwächung des Zivildiensts, sagten ihre Fraktionssprecher. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen gehen nun zur Bereinigung der verbliebenen Differenzen zurück in den Ständerat.

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