Nationalrat will Blutspende gesetzlich absichern
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Heilmittelgesetz
Schweiz

Nationalrat will Blutspende gesetzlich absichern

03.05.2023 20:46 - update 04.05.2023 08:20

Baseljetzt

Die Versorgung der Bevölkerung Blut soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Der Nationalrat hat deshalb das Heilmittelgesetz im Einklang mit dem Bundesrat angepasst.

Der Nationalrat hat die Vorlage am Mittwoch mit 181 zu 0 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Die Regeländerungen bei der Blutspende initiiert hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Er forderte, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.

Keine Finanzhilfen des Bundes

Bis heute ist der Blutspendedienst vom Gesetzgeber weder ausdrücklich als öffentliche Aufgabe anerkannt, noch existiert ein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und dem Blutspendedienst. Die freiwillige und unentgeltliche Blutspende ist in verschiedenen Empfehlungen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und des Europarates als grundlegendes ethisches Prinzip anerkannt, wurde bisher jedoch auf Gesetzesebene nicht umgesetzt.

Das soll sich nun ändern. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes soll das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert werden. Die Finanzierung des Blutspendewesens soll eine private Aufgabe bleiben und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte erfolgen.

Eine Minderheit aus SP, Mitte und GLP im Nationalrat wollte die Einführung von Finanzhilfen ermöglichen, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Blut zu gewährleisten. Das Plenum folgte aber dem Bundesrat, der davon abriet – unter anderem mit dem Verweis, dass grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig seien.

Ende der Diskriminierung von Homosexuellen

Ergänzend zum ursprünglichen Initiativtext verankerte die grosse Kammer im Heilmittelgesetz, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden darf. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen vielmehr auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.

Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren – unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Aktuell sind Männer nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie in den letzten zwölf Monaten keinen Sex mit Männern hatten.

Blutspende SRK Schweiz erarbeitete Ende des vergangenen Jahres zwei neue Lösungsvorschläge. Einer sieht die vollständige Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Personen vor. Das zweite Szenario sieht eine Rückweisung von Männern vor, wenn sie innerhalb den letzten vier Monaten gleichgeschlechtlichen Sexualkontakt hatten. Ob es zu einer Lockerung der Richtlinien kommt, entscheidet die Heilmittelbehörde Swissmedic.

Versorgung gewährleistet

Zahlreiche europäische Länder hatten in den vergangenen Jahren die Beschränkung für schwule Blutspender aufgehoben. Noch im Jahr 2017 hatte sich der Ständerat gegen eine Lockerung der Regeln ausgesprochen.

Die Versorgung der Schweiz mit Blutprodukten war vergangenes Jahr trotz saisonalen Schwankungen stets gewährleistet. Es wurden 265’223 Blutspenden entnommen. Die Anzahl der Blutspenden sank laut Blutspende SRK Schweiz im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Prozent. (sda/fra)

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