Neben Herbstmesse und Chienbäse: Diese Traditionen sind immaterielles Kulturerbe
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Brauchtum
Schweiz

Neben Herbstmesse und Chienbäse: Diese Traditionen sind immaterielles Kulturerbe

22.08.2023 13:28 - update 22.08.2023 17:48
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Die Basler Herbstmesse oder der Chienbäse sind es schon: immaterielles Kulturerbe der Schweiz. Seit Kurzem zählt unter anderem auch die Gebärdensprache dazu. Neu auf der Liste ist auch ein Brauch aus Basel.

Was haben der Chienbäse, das Aareschwimmen in Bern und das Hornussen gemeinsam? Sie alle stehen auf der langen Liste der «lebendigen Traditionen der Schweiz» und gehören zum immateriellen Kulturerbe.

Im Gegensatz zum materiellen Kulturerbe, wozu beispielsweise die Altstadt von Bern zählt, kann man dieses nicht anfassen. Der Bund will es dennoch bewahren und dokumentieren. Als immaterielles Kulturerbe gelten über Generationen weitergegebene Traditionen. Es kann sich dabei also um Musik, Tanz, Brauchtum, Feste oder traditionelle Handwerkstechniken handeln.

Die Liste ist nun weiter gewachsen: mittlerweile umfasst sie ganze 288 Einträge, 29 sind neu dazugekommen, wie das Bundesamt für Kultur bekanntgibt.

Dass die Basler Fasnacht seit 2017 sogar als Welt-Kulturerbe gilt, dürfte wohl allen bekannt sein. Weitere Bräuche stehen aber immerhin auf der Liste des immateriellen Kulturerbes der Schweiz. Folgende kommen aus der Region:

  • Basler Herbstmesse (BS)
  • Basler Trommeln (BS)
  • Chienbäse (BL)
  • Eierläset (BL)
  • Liestaler Banntag (BL)
  • Maibaum als Brunnenschmuck (BL, AG BE, SO)
  • Nünichlingler (BL)
  • Pfingstblitter (BL, AG)
  • Schwimmen im Rhein (BS)
  • Seidenband und Bandweberei (BS, BL, AG, SO)
  • Vogel Gryff (BS)
  • Volkstanz in der Nordwestschweiz (BL, AG, BS, BE, ZH)
  • Weidlingsfahren (SH, AG, BL, BS, BE, SO, TG, ZH)

Unter den 29 neuen Einträgen der schützenswerten Traditionen der Schweiz ist eine weitere aus den beiden Basel hinzugekommen: die Galgenfischerei. Diese wird in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland und Aargau betrieben und darf sich ab sofort auch immaterielles Schweizer Kulturerbe nennen.

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