
Neue Abfahrtspiste von Zermatt ist nicht zonenkonform
Baseljetzt
Probleme um die neu geschaffene Weltcup-Piste in Zermatt: Offenbar liegen Teile der Anlage ausserhalb des genehmigten Skigebiets.
Die Baukommission habe wegen des schlechten Wetters nicht auf den Theodulgletscher in Zermatt fliegen können, um das Areal zu besichtigen und Vermessungen vorzunehmen, teilte die Baukommission am Dienstag mit. Sie habe daher nicht feststellen können, ob die unternommenen Arbeiten gemäss dem vom Veranstalter eingereichten Plan der geplanten Abfahrtspiste ausgeführt wurden.
Anhand des Plans der vorgesehenen Abfahrtspiste habe die Kommission jedoch bereits festgestellt, dass ein Teil der Installationen auf einer sehr geringen Fläche ausserhalb des genehmigten Skigebiets auf Schweizer Gebiet liege.
Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde eingelegt werden. Eine mögliche Anordnung für eine Wiederherstellung des Geländes und eine allfällige Geldstrafe würden zu einem späteren Zeitpunkt analysiert, hiess es weiter.
«Wir respektieren das Gesetz»
Die Organisatoren des Ski-Weltcups haben den neuen Entscheid zur Kenntnis genommen und verzichten auf einen Einspruch, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben. Sobald es die Wettersituation aufgrund der erfreulichen Schneefälle der letzten Tage erlaube, werde eine entsprechende Korrektur problemlos vorgenommen, ohne dass die Streckenführung aus sportlicher Perspektive beeinträchtigt werde.
Den Organisatoren sei es ein Anliegen, dass die Besichtigung der Kantonalen Baukommission vor Ort so schnell wie möglich stattfinde, damit Klarheit herrsche. «Wir respektieren das Gesetz», heisst es im Communiqué weiter.
Keine Genehmigung erteilt
Der Verein Klima-Anwälte:innen sprach in einer Medienmitteilung von einem weiteren wichtigen Etappensieg für den Theodulgletscher. Der Verein war an die kantonale Baukommission gelangt, um «Licht in die Angelegenheit zu bringen».
Der Verein veröffentlichte auf seiner Internetseite auch den Inhalt des Schreibens der Baukommission an die Organisatoren des Skirennens. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass sich laut der Baupolizei ein Teil der Piste Gran Becca tatsächlich ausserhalb des Skigebiets befindet. Hinzu kommt, dass ein Teil der Piste, die sich in der Skizone befindet, ausserhalb des genehmigten Perimeters liegt, was bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wie die Klima-Anwälte:innen feststellen.
Die Baukommission merkt in ihrem Schreiben auch an, dass sie den Organisatoren keine Genehmigung für den Ausbau dieser beiden Abschnitte erteilt habe.
Der Entscheid bestätige somit, dass die Arbeiten ohne Baugenehmigung durch die Baukommission durchgeführt worden seien, zum Teil ausserhalb der Zone, entgegen den öffentlichen Behauptungen des Organisationskomitees, fassen die Klima-Anwälte:innen zusammen.
Kein Nutzungsverbot
Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und aufgrund der begrenzten Aktenkenntnis verzichtet die Baukommission zumindest vorerst darauf, ein generelles Nutzungsverbot für die gesamte Piste auszusprechen. Sie kommt aber zum Schluss, dass bis zum Entscheid über eine allfällige Baubewilligung oder Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes ein sofortiges Benützungsverbot zu erlassen ist. Die Kosten werden den Organisatoren auferlegt.
Für Arbeiten innerhalb des Skigebiets erwartet die Baukommission von den Veranstaltern innerhalb der gesetzten Frist die entsprechenden Nachweise.
In den Schlagzeilen
Die Arbeiten auf dem Theodulgletscher hatten im Hinblick auf die in knapp drei Wochen stattfindenden Rennen für ein grosses Medienecho gesorgt, nachdem zuerst ein Bericht in der Zeitung «Le Matin Dimanche» auf «Unklarheiten bei den Bewilligungen» hingewiesen hatte. Auch ausländische Medien berichteten über die Baggerarbeiten in der alpinen Welt.
Auf dem Programm stehen am 11./12. November zwei Abfahrten der Männer und am Wochenende danach die beiden Abfahrten der Frauen. Bei der geplanten Premiere in der vergangenen Saison mussten die Rennen wegen Schneemangels abgesagt werden. (sda/mal/mbr)
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