
Neue Schweizer Regelung: Notfallzulassung zur besseren Tierseuchenbekämpfung
Baseljetzt
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes gestartet, um in Notfällen den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe zu ermöglichen. So soll die Reaktion auf Tierseuchen künftig schneller und rechtlich abgesichert sein.
Der Bundesrat plant eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, in Notsituationen nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel befristet in Verkehr zu bringen. Aktuell fehlt dafür die gesetzliche Grundlage, was beim Blauzungenvirus-Ausbruch 2024 zu einer rechtlichen Notlösung führte.
Zukünftig kann das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) solche Bewilligungen erteilen, wenn kein zugelassenes Produkt verfügbar ist. Die Prüfung erfolgt zusammen mit Swissmedic und bei Bedarf dem Bundesamt für Umwelt. Strenge Anforderungen an Qualität und Sicherheit bleiben bestehen.
Die Regelung orientiert sich an bewährten EU-Vorgaben und wird durch Anpassungen im Tierseuchen- und Heilmittelgesetz ergänzt. Ziel ist mehr Rechtssicherheit und eine effektivere Bekämpfung von Tierseuchen – zum Schutz der Tiere, der Wirtschaft und der öffentlichen Gesundheit.
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Borki74
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