
Öffentliche Vernehmlassung zeigt: S-Bahn-Haltestelle Solitude kommt gut an
Larissa Bucher
Der Regierungsrat hat das Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude beschlossen. Damit will er aufzeigen, wie die S-Bahn-Haltestelle künftig in ihr städtisches Umfeld eingebunden werden kann.
Die Deutsche Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahn-Haltestelle. Das Projekt ist Bestandteil des Bahnausbauschritts 2035 und soll bis 2033 in Betrieb gehen. Nach abgeschlossener öffentlicher Vernehmlassung liegt nun das Entwicklungskonzept des Kantons für den Stadtraum Solitude vor, schreibt dieser am Dienstag in einer Mitteilung.
Dieses solle erklären, wie die Haltestelle in den Stadtraum eingebunden wird. Wichtig dabei sei die Erschliessung der Haltestelle über Zugänge von der Grenzacherstrasse, von der Promenade am Rhein und von der Schwarzwaldstrasse auf Höhe Beuggenstrasse sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse zu einer «lebendigen, urbanen Achse mit sicheren Veloverbindungen und Fusswegen».
Öffentliche Vernehmlassung
Das Entwicklungskonzept wurde von Mitte 2021 bis Mitte 2023 vom Kanton in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn, der SBB und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» erarbeitet. Vom 13. September bis 13. Dezember 2023 fand die öffentliche Vernehmlassung statt. Dabei seien 31 Stellungnahmen von Interessenorganisationen, Firmen, Parteien und Privaten eingegangen, heisst es in der Mitteilung weiter. Sämtliche Stellungnehmenden würden das Entwicklungskonzept generell begrüssen und bekräftigten insbesondere die «Notwendigkeit einer Koordination der Bahninfrastrukturplanung und der Entwicklung des umliegenden Stadtraums».
In gewissen Fragen waren sich jedoch nicht alle einig. So werden beispielsweise die im Konzept geforderten Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr entlang der Grenzacherstrasse zwar mehrheitlich unterstützt. Weil der knappe Stadtraum aber gleichzeitig eine wichtige Funktion für die Zu- und Abfahrt zur Osttangente übernimmt, würden einige Stellungnehmende darauf hinweisen, dass die Kapazitäten für den Strassenverkehr weiterhin garantiert werden müssen.
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