Opfer häuslicher Gewalt sollen in der Schweiz bleiben dürfen
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Kriminalität
Schweiz

Opfer häuslicher Gewalt sollen in der Schweiz bleiben dürfen

28.02.2024 11:58

Baseljetzt

Frauen sollen nicht bei ihrem gewalttätigen Mann bleiben müssen aus Angst, sonst aus der Schweiz weggewiesen zu werden. Das Parlament hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Nach heutiger Rechtslage droht Opfern von häuslicher Gewalt, die eine Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung haben, bei der Scheidung der Verlust der Aufenthaltspapiere. Das Parlament schützt nun ausländische Opfer häuslicher Gewalt besser. Wer eine gewalttätige Beziehung verlässt, gilt künftig als Härtefall und verliert seinen Aufenthaltsstatus nicht mehr.

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Mit einer Reihe von Änderungen im im Ausländer- und Integrationsgesetz verfolgt das Parlament das Ziel, die Härtefallpraxis zu garantieren.

Einzelfall wird geprüft

Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. In ihr wird der Begriff der häuslichen Gewalt konkretisiert. Kriterien für das Feststellen häuslicher Gewalt werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet.

Zu den genannten Hinweisen auf häusliche Gewalt zählt unter anderem, dass jemand als Opfer gemäss Opferhilfegesetz anerkannt wurde, sich ärztlich behandeln lassen musste, oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.

Umsetzen sollen die neuen Regeln die Kantone. Wie bei persönlichen Härtefällen sollen sie aber die Regel nur mit dem Einverständnis des Bundes anwenden dürfen.

Der Opferstatus führe nicht automatisch dazu, dass die Härtefallregelung zur Anwendung komme, erklärte Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) namens der vorberatenden Kommission. Es bleibe bei einer Einzelfallprüfung. (sda/lef)

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