
Pierin Vincenz muss nun doch ins Gefängnis
Baseljetzt
Das Bundesgericht setzt das Urteil gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wieder in Kraft. Das Zürcher Obergericht hob es zuvor auf. Gemäss erstinstanzlichem Urteil muss er drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den ehemaligen Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz wieder in Kraft gesetzt. Das Zürcher Obergericht hatte das Urteil zuvor aufgehoben. Nun muss es das Berufungsverfahren durchführen.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen die vom Zürcher Obergericht festgestellten Mängel im Verfahren gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte gut, wie es am Donnerstag mitteilte.
Anders als das Obergericht erachtet das Bundesgericht die Anklageschrift im vorliegenden Fall nicht als zu detailliert. Auch das Recht auf Übersetzung für einen nicht deutschsprachigen Beschuldigten sei nicht verletzt worden. Das Bundesgericht hat den Fall nun zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückgewiesen.
Zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte 2020 Anklage gegen Vincenz und sechs weitere Personen erhoben. Vincenz und einem weiteren Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, Geschäftskreditkarten für private Zwecke verwendet zu haben. Zudem sollen sie zum Nachteil ihrer Arbeitgeber auf die Übernahme von Firmen hingewirkt haben, an denen sie sich heimlich beteiligt haben sollen.
Das Bezirksgericht Zürich sprach die beiden Hauptbeschuldigten im April 2022 des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig. Vincenz wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt. (sda/lef)
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