Privates Feuerwerk erst ab 18 Uhr erlaubt
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Basel-Stadt

Privates Feuerwerk erst ab 18 Uhr erlaubt

31.07.2023 08:38 - update 31.07.2023 08:50

Baseljetzt

Im Kanton Basel-Stadt ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk nur von 18 Uhr bis 1 Uhr erlaubt. Hältst du diese Zeiten nicht ein, so droht dir eine Busse von 150 Franken.

Für das private Feuerwerk am 31. Juli und 1. August gibt es einige Regeln zu beachten:

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur von 18 Uhr bis um 1 Uhr des Folgetags erlaubt
  • Feuerwerkskörper müssen so abgebrannt werden, dass keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entsteh
  • Die Gefahrenhinweise der Feuerwerkskörper müssen eingehalten werden
  • In besonderen Zonen wie im Umkreis von 200 Meter zu Spitälern und in der Nähe von Tierparks ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten

Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit Bussen von 150 Franken rechnen. Zudem können die pyrotechnischen Gegenstände sichergestellt und eingezogen werden. (sda/nas)

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Kommentare

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01.08.2023 11:05

Sprissli

Und wär hält sich dran👎👎Rolfgt ja lächerlich sind Sie,in dem Fall denkt ihr Hirn,was wollen die Regierung mir vorschreiben ich mache was ich will

0 0
31.07.2023 10:02

Rolfgt

Lächerlich!

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