Prozess in Basel: Deutscher bricht dreimal in Fischergalgen ein
Leonie Fricker
Im September 2020 wurde mehrmals in einen Fischergalgen am Rhein eingebrochen. Ein Deutscher musste sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. Auch dafür, dass er in U-Haft einen Beamten angriff.
Seit vier Monaten ist der junge Mann aus Lörrach, der am Mittwoch vor Gericht steht, bereits in U-Haft. Der Deutsche war in fünf Punkten angeklagt. Unter anderem dafür, dass er im September 2020 gleich drei Mal in einen Fischergalgen am Rhein eingebrochen war. Der Besitzer des Fischergalgens war an der Gerichtverhandlung anwesend.
Einbrecher war obdachlos
Der Angeklagte soll sich am 4. September 2020 zum ersten Mal Zutritt in den Fischergalgen verschafft haben. Er zerschlug die Glasscheibe des Häuschens mit einem Stein und kletterte daraufhin durchs Fenster. Dort soll er eine Flasche Schnaps geöffnet haben, die er im Fischergalgen gefunden hat. Kurz darauf ist der Mann, der zur Zeit der Tat obdachlos war, zwei weitere Male in denselben Fischergalgen eingebrochen.
Die Staatsanwaltschaft klagt ihn an, weil am Tatort mehrere Spuren gefunden wurden, die auf den jungen Mann aus Deutschland als Täter hinweisen. Unter anderem wurden Fingerabdrücke des Angeklagten an Gläsern im Fischergalgen gefunden. An einem Stand Up Paddle fand man ausserdem Blutspuren von ihm.
Die drei Einbrüche verursachten für den Besitzer einen Schaden von 5’000 Franken. Ein Grossteil der Schadenssumme wird von der Versicherung übernommen. Die Zivilklage gegen den Deutschen hat der Fischergalgen-Besitzer während des Prozesses am Mittwoch zurückgezogen. Dies, weil er der Überzeugung ist, der junge Mann sei in einer Notlage gewesen und auf dem Weg der Besserung. Der Angeklagte hat sich daraufhin bei ihm entschuldigt.
Acht Monate unbedingte Freiheitsstrafe
Vor dem Basler Strafgericht wurde er am Mittwoch wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt. Der Richter sah von einer Verurteilung wegen Diebstahls ab. Für diese Taten muss der junge Mann drei Monate ins Gefängnis.
Mehr ins Gewicht gefallen ist aber ein weiterer Anklagepunkt: der Deutsche soll im Untersuchungsgefängnis in Basel einen Gefängnisaufseher angegriffen haben. Wie der Beamte zu Protokoll gab, wurde der junge Häftling ihm gegenüber in der Zelle gewalttätig. Wegen Gewalt gegen den Beamten wurde der Angeklagte zu weiteren vier Monaten unbedingter Gefängnisstrafe verurteilt.
Diebstahl war nicht die Absicht
Das Urteil am Mittwoch ist milder ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Grund: Der Angeklagte sei in den Fischergalgen eingebrochen, weil er einen Ort zum Übernachten brauchte und nicht, weil er beabsichtigte, etwas zu stehlen. Ausserdem sei sein psychischer Zustand zum Zeitpunkt der Tat «sehr schlecht» gewesen, wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte.
Neben den acht Monaten Haft muss der Deutsche eine Busse von 100 Franken und die Verfahrenskosten von rund 8’000 Franken zahlen. Er wird ausserdem für drei Jahre des Landes verwiesen. Der Angeklagte hat nun 10 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
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akjo
Warum sollte man einen Obdachlosen dort nicht überwintern lassen, es tut keinem weh. Wenn der Fischergalgen meinen wäre, wurde ich es tolerieren.