
Recht auf Rückkehr bei Sanierungen aufgehoben
Baseljetzt
Vermieter in Basel-Stadt müssen bei Sanierungen den Mietenden kein Rückkehrrecht mehr zusichern. Die Regierung hat die Verordnung über den Schutz von Wohnraum nach einem Bundesgerichtsentscheid angepasst.
Die Bestimmung im Wohnraumfördergesetz, wonach eine Umbaubewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn den Mietparteien das Recht auf eine Rückkehr in die sanierten Wohnungen zusteht, wird aufgehoben, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit.
Das Bundesgericht hatte letzten Dezember eine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Rückkehrrecht nach dem Umbau einer Liegenschaft gegen den verfassungsmässig garantieren Vorrang des Bundesrechts verstösst. (sda/jwe)
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