
Rechtsextremist Tobias Steiger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Leonie Fricker
Das Baselbieter Strafgericht hat Ex-Pnos-Chef Tobias Steiger am Donnerstag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Am Donnerstagnachmittag ist Ex-Pnos-Chef Tobias Steiger vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz zur Urteilsverkündung erschienen. Das Gericht sprach Steiger in fast allen Anklagepunkten schuldig. Unter anderem der mehrfachen Rassendiskriminierung oder der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen gegen jüdische Mitmenschen. Zudem wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen.
Der Angeklagte wird zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, bei einer Probezeit von 4 Jahren verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 10’000 Franken übernehmen.
Das Gericht konnte dem Beschuldigten nachweisen, der Verfasser diverser rassendiskriminierender Texte auf Telegram und der Pnos-Website zu sein. Besonders schwer wog ein von Steiger im Internet verbreitetes Video, in dem er zur Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung aufrief. Während der Urteilsbegründung fiel Steiger der Gerichtspräsidentin ausserdem mehrmals ins Wort, bestritt die Vorwürfe und wurde deshalb mehrfach verwarnt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb von zehn Tagen Berufung einlegen.
Feedback für die Redaktion
Hat dir dieser Artikel gefallen?
Kommentare